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Vorkaufsrecht

Hamburg erlässt Vorkaufsrechtsverordnungen für Teile von Lokstedt und Stellingen

16. Januar 2024 Pressemitteilung
  • Stadtentwicklung und Wohnen

Der Senat hat in Lokstedt Vorkaufsrechtsverordnungen für die Bereiche am Behrmannplatz, am Siemersplatz und entlang der Kollaustraße (Vorkaufsrechtsverordnung Behrmannplatz/Kollaustraße) sowie in Stellingen entlang der Magistralen Kieler Straße und Volksparkstraße (Vorkaufsrechtsverordnung Magistralen Kieler Straße/Volksparkstraße) erlassen. Dadurch kann die Stadt Hamburg im Falle von Grundstücksverkäufen diese Liegenschaften bevorzugt selbst erwerben und somit die Umsetzung städtebaulicher Konzepte absichern.

  • Stadtentwicklung und Wohnen

In Lokstedt umfasst das Vorkaufsrecht das Gelände des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Technischen Hilfswerks am Behrmannplatz und Grundstücke an der Ecke Siemersplatz/Osterfeldstraße sowie in Höhe Kollaustraße/Nedderfeld. In Stellingen erstreckt sich die Verordnung entlang der Kieler Straße von der A7-Anschlussstelle Stellingen bis hin zur Kreuzung Warnstedtstraße/Langenfelder Damm und entlang der Querverbindung Sportplatzring/Volksparkstraße/Binsbarg von der Neuen Mitte Stellingen bis zur S-Bahn-Haltestelle Stellingen. Durch die Vorkaufsrechtsverordnungen hat die Stadt Hamburg in diesen Bereichen zukünftig weitere Sicherheiten bei der städtebaulichen Entwicklung.

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Vorkaufsrechte ermöglichen es der Stadt Hamburg in Grundstücksverkäufe einzutreten, durch die eine sinnvolle weitere städtebauliche Entwicklung gefährdet wird, etwa durch spekulative Investoren. In diesen Fällen können wird das betreffende Grundstück bevorzugt erwerben, damit es im Sinne der Stadt genutzt wird. Durch die neuen Vorkaufrechtsverordnungen sichern wir daher wichtige städtebauliche Ziele ab – in Lokstedt unter anderem die Entwicklung des an der entstehenden U5 gelegenen, zentralen Quartiers am Behrmannplatz, hin zu einem lebendigen Zentrum mit neuen Wohnungen, Arbeitsplätzen und öffentlichen Angeboten. In Stellingen spielen die Bereiche an der Kieler Straße und der Volksparkstraße zudem eine große Rolle im Rahmen der weiteren Magistralenentwicklung.“

Entlang der Magistralen sollen einzelne Bereiche baulich verdichtet und aufgewertet werden. Insbesondre die Umgebung von vorhandenen und zukünftigen Nahverkehrshaltestellen, wie sie etwa durch den Ausbau der U5 entstehen, bergen große Entwicklungspotentiale. Dies und der A7-Deckel, durch den die Stadtteile Stellingen und Eidelstedt wieder zusammenwachsen, führt zu einer besseren Erreichbarkeit durch die bessere Anbindung an die Hamburger Innenstadt. Mit der Neuen Mitte Stellingen entsteht darüber hinaus ein funktionsfähiges Zentrum mit urbaner Nutzungsmischung. Hiervon gehen wichtige Entwicklungsimpulse auch auf angrenzende Bereiche aus.

Im Geltungsbereich einer Vorkaufsrechtsverordnung kann die Stadt Grundstücke erwerben, um auf die städtebauliche Entwicklung einzuwirken und diese im Sinne der Stadt weiterzuentwickeln. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist möglich, wenn über einen Grundstücksverkauf Vorhaben umgesetzt werden sollen, die den städtebaulichen Entwicklungszielen widersprechen. Im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts zahlt die Stadt den im Verkaufsprozess vereinbarten Kaufpreis, sofern dieser nicht über dem Verkehrswert liegt. 

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