Hamburger Mietenspiegel 2025

Anschreiben für die Befragung werden kommende Woche verschickt

11. April 2025 Pressemitteilung

Die Freie und Hansestadt Hamburg erstellt einen neuen qualifizierten Mietenspiegel: Rund 27.000 Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter wurden per Zufallsprinzip ausgewählt und erhalten in der kommenden Woche die Aufforderung, an der Erhebung für den neuen Mietenspiegel teilzunehmen. Die Teilnahme an der pseudonymisierten Befragung ist seit 2022 für die Ausgewählten verpflichtend.

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In diesem Jahr werden zufällig ausgewählte Hamburgerinnen und Hamburger zu insgesamt rund 38.000 Wohnungen angeschrieben und aufgefordert, sich an der Mietpreiserhebung für die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 zu beteiligen. Die Angeschriebenen erhalten dabei einen Link sowie ein Zugangspasswort, um online an der Befragung teilnehmen zu können. Alternativ können sie einen Papierfragebogen abfordern und ausfüllen. Die Erhebung bezieht sich auf den Stichtag 1. April 2025. Die Auswertung der Daten erfolgt pseudonymisiert, das heißt sämtliche Datensätze werden ohne Personenzuordnung ausgewertet.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Befragung geht auf das Mietspiegelreformgesetz zurück, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Gemäß dem Bundesgesetz besteht für Mieter und Vermieter seitdem eine Auskunftspflicht. Verstöße können danach mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hintergrund

Der Hamburger Mietenspiegel erscheint seit 1976 alle zwei Jahre. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten). Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gemäß § 558 Abs. 2 BGB gebildet aus Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden. Berücksichtigung finden damit ausschließlich Wohnungen, bei denen eine Veränderung stattgefunden hat, in der Regel durch einen neuen Mietvertrag oder eine angepasste Miete.

Die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und wird von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören. Die Veröffentlichung des Hamburger Mietenspiegels 2025 wird im vierten Quartal erfolgen.

Rückfragen der Medien

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Katrin Pehle | Stellv. Pressesprecherin
Telefon: 040 42840 2586
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
X: @fhh_bsw

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