Mietpreisbremse

Senat erlässt Mietpreisbegrenzungsverordnung bis 31. Dezember 2029

25. November 2025 Pressemitteilung

Um Mieterinnen und Mieter in Hamburg vor steigenden Mieten zu schützen, hat der Senat die Mietpreisbegrenzungsverordnung für das gesamte Stadtgebiet mit einer Geltungsdauer von vier Jahren neu erlassen. Grund ist der nach wie vor angespannte Hamburger Wohnungsmarkt.

  • Stadtentwicklung und Wohnen
    • Sie lesen den Originaltext
Durch die Mietpreisbremse sind Mieten im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Durch die Mietpreisbremse sind Mieten im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. IMAGO / Hanno Bode

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die Mietpreisbremse hat sich als wirksames Instrument erwiesen, um die Hamburger Mieterinnen und Mieter bei der Neuvermietung einer Wohnung vor einem zu starken Mietenanstieg zu bewahren, solange der Wohnungsmarkt derart angespannt ist. Deshalb nutzen wir die Möglichkeit, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Gleichzeitig arbeiten wir daran, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau zu verbessern – durch die Reduktion von Baukosten, schnellere Genehmigungsverfahren und unsere hervorragende Wohnungsbauförderung im sozialen Wohnungsbau.“

Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt ab 1. Januar 2026 weiter flächendeckend in ganz Hamburg. Sie schließt damit direkt an die geltende Verordnung an. Die Hansestadt schöpft den gesamten Rechtsrahmen aus und erlässt die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31. Dezember 2029. Die Mieten sind im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Der Bundesgesetzgeber hat 2015 mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse geschaffen. Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 in angespannten Wohnungsmärkten verabschiedet. Hamburg hatte sich mit Nachdruck auf Bundesebene für eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus eingesetzt und hatte diese Forderung unter anderem in den Bundesrat eingebracht.

Seit ihrer Einführung in das Bürgerliche Gesetzbuch wurde die Mietpreisbremse stetig weiterentwickelt und die Rechte von Mieterinnen und Mietern damit gestärkt. Unter anderem wurde das qualifizierte Rügeerfordernis abgeschafft. Mieterinnen und Mieter können seitdem in vielen Fällen durch einfache Rüge einen Verstoß geltend machen und von Vermieterinnen und Vermietern zu viel gezahlte Miete bis zum Vertragsbeginn zurückverlangen – vorausgesetzt, es wird innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses gerügt. 

Rückfragen der Medien
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Pressestelle
Telefon: 040 42840 2051
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
Social Media: X, LinkedIn

Zum Weiterlesen

Porträt des neuen Innenstadtkoordinators Dr. Julian Petrin
Tobias Hage
Neuer Innenstadtkoordinator

Dr. Julian Petrin gestaltet in neuer Funktion den innerstädtischen Strukturwandel Hamburgs

Neuer Impuls für die Hamburger Innenstadt: Dr. Julian Petrin startet als neuer Innenstadtkoordinator und lädt Bürgerinnen und Bürger ein, die Zukunft der City gemeinsam mitzugestalten.

18. Februar 2026 Pressemitteilung
Ein Spielplatz mit Klettergerüst und einem kleinen Basketballplatz sowie weiteren Spielgeräten ist hinter Häusern angelegt. Am Himmel ist ein Regenbogen zu sehen.
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung 2017
Über 460 Projekte für mehr Lebensqualität

Erfolgreicher Abschluss der RISE-Förderung in Billstedt, Horn und Mümmelmannsberg

Unter dem Motto „Billstedt/Horn gemeinsam vorn“ wurden mehr als 460 Projekte auf den Weg gebracht, die das Leben von über 108.000 Menschen spürbar verbessert haben.

17. Februar 2026 Pressemitteilung
Senatorin Karen Pein zeigt etwas auf einem Touch Table. Um sie herum stehen Jugendliche, die auf den Touch Table schauen.
Katrin Pehle/BSW
„Deine Orte in Hamburg“

Beteiligungsverfahren im Urbaneo für Kinder und Jugendliche

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen startete heute eine Kooperation mit dem „Urbaneo – Junges Architektur Zentrum“ in der HafenCity mit dem Ziel, die Beteiligung junger Menschen an der Stadtentwicklung zu stärken.

09. Februar 2026 Pressemitteilung