Dazu Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg: „Bauministerin Klara Geywitz hat geliefert: Mit der umfänglichen Überarbeitung des Baugesetzbuches werden viele sinnvolle Vereinfachungen für den Wohnungsbau und den Klimaschutz umgesetzt, Bauplanungsverfahren beschleunigt und die Digitalisierung gestärkt. Wir unterstützen insbesondere den Abbau von Bürokratie beim Planen, Genehmigen und Bauen, als effektives Mittel den Wohnungsbau weiter in Gang zu bringen. Auch die neu verankerten Maßnahmen zur erleichterten Wohnraumschaffung im Wege der Innenentwicklung sowie ein verlängerter Umwandlungsschutz von Mietwohnungen helfen den Ländern, die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Wir begrüßen zudem die Anstrengungen des Bauministeriums, kommunale Vorkaufsrechte zu stärken und deren Unterlaufen durch die Nutzung von Share Deals in bestimmten Konstellationen zu erschweren. Doch gehen aufgrund massiver äußerer Einflussnahme die neuen Regelungen in diesem Punkt nicht weit genug. Auch wenn ein grundsätzliches kommunales Vorkaufsrecht an allen verfügbaren Grundstücken notwendig wäre, so müssen Vorkaufsrechte zumindest in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung zum kommunalen Standardrepertoire gehören. Gemeinsam mit dem Bauministerium werden wir weiterhin versuchen, dieses Recht auf Bundesebene zu verankern.“
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