Senatorinnen Pein und Fegebank zur heutigen Bundesratssitzung

Mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt und mehr Flexibilität beim Klimaschutz

12. Juni 2026 Pressemitteilung

Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karen Pein, äußerte sich heute im Bundesrat zum Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete („Mietrechtspaket II“). Dabei begrüßte die Senatorin ausdrücklich, dass der Entwurf Hamburgs vorangegangene Bundesratsinitiativen aufgreift und einen wichtigen Beitrag für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt leistet. „Mietrechtspaket II“ sieht vor, Möblierungszuschläge transparent auszuweisen und Kurzzeitmietverträge klarer zu regeln, um bestehende rechtliche Lücken bei der Mietpreisbremse zu schließen.

  • Stadtentwicklung und Wohnen

Parallel dazu begrüßen Senatorin Pein und Hamburgs Umweltsenatorin Katharina Fegebank, dass der Bundesrat heute einem Hamburger Vorstoß für ein Umsteuern beim neuen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ gefolgt ist und eine klimafreundliche Länderöffnungsklausel fordert. Hamburg hatte sich nachdrücklich für diese weitere Öffnungsklausel starkgemacht, um auf dem Weg hin zur Klimaneutralität bis 2040 flexiblere, länderspezifische Möglichkeiten bei der Wärmewende zu haben.

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Mit dem Mietrechtspaket II und dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat sich der Bundesrat heute mit zwei zentralen wohnungs- und klimapolitischen Vorhaben befasst, die die Sicherung bezahlbaren Wohnraums und die klimaneutrale Ertüchtigung des Gebäudebestands zum Ziel haben. Unsere kürzlich veröffentlichte „Studie zum Flexiblen Wohnen“ zeigt, dass sich das möblierte und temporäre Wohnen in Hamburg zu einem teuren Geschäftsmodell entwickelt, das insbesondere junge Wohnungssuchende mit geringem Einkommen zunehmend belastet. Das ist nicht länger hinnehmbar. Deshalb setzt sich Hamburg seit Jahren auf Bundesebene für mehr Transparenz und Rechtssicherheit ein. Mit Erfolg: Das Mietrechtspaket II sorgt für mehr Gerechtigkeit, indem es Möblierungszuschläge transparent macht, ihre Höhe begrenzt und die Durchsetzung der Mietpreisbremse stärkt. Gleichzeitig werden Kurzzeitvermietungen auf sechs Monate begrenzt. So werden Mieterinnen und Mieter besser geschützt und der knappe Wohnraum in unserer Stadt vor Fehlentwicklungen bewahrt. Die Sicherung von Wohnraum und die Bezahlbarkeit des Wohnens lassen sich dabei nicht vom Klimaschutz trennen. Entscheidend ist, dass die klimaneutrale Modernisierung unserer Gebäude effizient, wirtschaftlich tragfähig und für Mieterinnen und Mieter bezahlbar gelingt. Dafür braucht Hamburg ausreichend Spielraum, um die notwendigen Maßnahmen an die eigene Ausgangslage und die Klimaziele der Stadt anzupassen. Deshalb haben wir uns im Bundesrat für eine Erweiterung der Länderöffnungsklausel eingesetzt. Sie ermöglicht es den Ländern, bei Bedarf über bundesrechtliche Mindeststandards hinauszugehen. Länder mit ambitionierten Klimazielen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, weitergehende Anforderungen rechtssicher festzulegen. Mehr Flexibilität ist auch beim Klimaschutz im Gebäudebestand erforderlich. Wir freuen uns, dass im Gesetz der explizite Wunsch aus unserem Bündnis für das Wohnen nach einem bilanziellen Flottenansatz aufgenommen wurde. Dieser soll es der Wohnungswirtschaft ermöglichen, gebäudeübergreifende Lösungen umzusetzen und die Treibhausgasemissionen ihres Gesamtbestands dort zu reduzieren, wo dies technisch und wirtschaftlich am sinnvollsten ist. Damit die Umsetzung unserer Klimaziele flexibler, effizienter und näher an der Praxis der Wohnungswirtschaft bleibt.“

Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die Pläne des Bundes zum Gebäudemodernisierungsgesetz drohen viele Menschen in eine Heizkostenfalle zu treiben. Denn statt der dringend benötigten Planungssicherheit droht uns bei der Wärmewende nun eine Vollbremsung und das Comeback der fossilen Heizungen. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat heute unserem Hamburger Vorstoß gefolgt ist und eine klimafreundliche Länderöffnungsklausel fordert. Diese Flexibilität würde uns helfen, an einem verlässlichen Ausstiegspfad aus dem fossilen Heizen festzuhalten, um unsere Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen vor unkalkulierbaren Kosten zu schützen – und unser Ziel zu erreichen, bereits 2040 klimaneutral zu sein. Der Bundestag sollte dieses klare Votum der Länderkammer beherzigen; noch ist es nicht zu spät, auf den letzten Metern umzusteuern. In Hamburg halten wir ungeachtet der Unsicherheiten auf Bundesebene Kurs: Wir werden nächste Woche unseren Wärmeplan beschließen und den Menschen vor Ort genau die Orientierung und Verlässlichkeit bieten, die jetzt notwendig ist.“

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