Windenergie für Hamburg

Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

16. September 2024 Pressemitteilung

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln, um die Auswirkungen der Klimakrise auszubremsen und sich aus der Abhängigkeit der fossilen Energieträger zu lösen. Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle und auch Hamburg muss hier seinen Beitrag leisten.

  • Stadtentwicklung und Wohnen
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2022 wurde auf Bundesebene mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ festgelegt, wie der Ausbau der Windenergie bundesweit schneller vorangetrieben werden soll. Mit dem Gesetzespaket wurden den Ländern unter anderem Flächenziele vorgegeben: Bis Ende 2027 muss die Freie und Hansestadt Hamburg als Zwischenziel 0,25 Prozent, bis Ende 2032 0,5 Prozent ausweisen. Auf welchen Flächen dies geschehen soll und welche Änderungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm dafür notwendig sind, wurde jetzt erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.

Insgesamt sollen zwei Prozent der deutschlandweiten Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden. Stadtstaaten wie Hamburg sollen bis zum 31. Dezember 2027 als Zwischenziel 0,25 Prozent und final bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche, also etwa 378 Hektar, ausweisen. Die Stadt Hamburg will jedoch bereits bis Ende 2027 das Ziel von 0,5 Prozent erreichen. Die Länder können selbst entscheiden, wie die Flächenvorgaben räumlich verteilt werden. Um den hamburgischen Beitrag zur Energiewende zu leisten, werden die Windenergiegebiete durch die Darstellung im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm ausgewiesen. Der Stand der Planungen wurde im Rahmen einer Informationsvorstellung am Montag, den 16. September 2024, erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.

Monika Thomas, Staatsrätin Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: „Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Wir müssen unsere Klimaziele erreichen, und gleichzeitig den bezahlbaren Wohnungsbau vorantreiben. Beides funktioniert jedoch nur mit ausreichend nachhaltiger und günstiger Energie. Auch Hamburg leistet daher seinen Beitrag, den Ausbau der Windenergie zu ermöglichen und geeignete Flächen auszuweisen. Für einen eng besiedelten Stadtstaat wie Hamburg ist das eine enorme planerische Herausforderung. Wir machen es uns nicht leicht und nehmen Rücksicht auf die Menschen, die Natur und die Umwelt, um mit dem beschleunigten Ausbau nachhaltiger Energieträger die Hansestadt zukunftsfähig zu machen.“

Anselm Sprandel, Staatsrat Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung ist ein wichtiger Schlüssel, um der Klimakrise zu begegnen und Hamburg zukunftssicher aufzustellen. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien sorgen wir für stabile und sozialverträgliche Energiekosten sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen. Auch wenn wir als Stadtstaat eine große Flächenkonkurrenz haben, bauen wir die erneuerbaren Energien auch im Bereich Windkraft aus. Die Bevölkerung durch frühzeitige Information und Beteiligung an diesem Prozess teilhaben zu lassen, ist uns dabei sehr wichtig.“

In Hamburg sind insgesamt 19 Änderungsbereiche vorgesehen. Diese liegen derzeit in den Bezirken Hamburg-Mitte (Wilhelmsburg), Altona (Sülldorf, Rissen), Wandsbek (Duvenstedt, Volksdorf, Rahlstedt), Bergedorf (Allermöhe, Spadenland, Ochsenwerder, Kirchwerder, Curslack, Altengamme, Neuengamme, Bergedorf) und Harburg (Neuland, Gut Moor, Marmstorf, Francop).

Die Informationsveranstaltung am 16. September 2024 bildet den Auftakt für eine breit angelegte Beteiligung der Öffentlichkeit: Vom 17. September 2024 bis zum 6. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, die Planungen online unter https://bauleitplanung.hamburg.de einzusehen und sich am Planungsprozess zu beteiligen. Ergänzend liegen die Planungsunterlagen in diesem Zeitraum an Werktagen montags bis freitags während der Dienststunden in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme im Auslegungsraum (E.01.274), Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, aus. Für den Bezirk Bergedorf ist zudem eine zusätzliche Informations- und Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 24. September 2024, um 19:00 Uhr im Vierländer Landhaus in den Vier- und Marschlanden vorgesehen.

Im weiteren Prozess findet die Beteiligung der Verbände und der Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange statt, so dass voraussichtlich bis Mitte des kommenden Jahres alle Hinweise und Einwendungen ausgewertet werden und die öffentliche Auslegung dann als weiterer Beteiligungsschritt der Bürgerinnen und Bürger erfolgt.


Rückfragen der Medien

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Pressestelle
Telefon: 040 42840 2051
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de


Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Pressestelle
Telefon: 040 42840 8006
E-Mail: Pressestelle@bukea.hamburg.de


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