Die Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger vom 30. August 2024, Seite 1526 über die Unanfechtbarkeit des Teil-Umlegungsplans U 353/II und insofern über das Inkrafttreten der dort bezeichneten Teile des Teil-Umlegungsplans U 353/II wird hiermit aufgehoben. Die Unanfechtbarkeit ist nicht eingetreten. Die Rechtswirkungen nach § 72 BauGB sind nicht eingetreten.
Die in der Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger vom 7. Mai 2024, S.690 bezeichneten, nach § 71 Abs. 2 BauGB in Kraft gesetzten Teile bleiben hiervon unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, erhoben werden.