Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, hat am 08.11.2023 in dem Umlegungsverfahren U 353 durch Beschluss nach § 66 Baugesetzbuch den Teil-Umlegungsplan U 353/II bestehend aus Teil-Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis zum Teilumlegungsplan für die nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. Grundstücksteile - mit den dazugehörigen Grundbüchern und Wohnungsgrundbüchern - aufgestellt.
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