Bekanntmachung

Einleitung des Umlegungsverfahrens U 358 im Stadtteil Rahlstedt, Ortsteil 526

26. September 2025
  • Stadtentwicklung und Wohnen

I.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, hat am 12. September 2025 folgendes beschlossen:

Umlegungsbeschluss

Nach § 47 Baugesetzbuch (BauGB) wird das Umlegungsverfahren U 358 "Am Sooren, Am Hegen" eingeleitet. Das Umlegungsgebiet liegt im Bezirk Wandsbek im Stadtteil Alt-Rahlstedt. Das Umlegungsgebiet grenzt im Norden an die Straße Am Sooren, Hausnummern 6 bis 22, Nordgrenze des Grundstücks Sorenstieg 18. Im Osten reicht es bis an die Ostgrenzen der Grundstücke Sorenstieg 13 und 18. Im Süden wird das Umlegungsgebiet begrenzt durch die Straße am Hegen, dort von Hausnummern 17 bis 29 sowie Südgrenze des Grundstücks Sorenstieg 13. Im Westen erstreckt es sich bis an die Westgrenzen der Grundstücke Am Hegen 17 und Am Sooren 6.

Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile - mit den dazugehörigen Grundbüchern, Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern - werden nachfolgend einzeln aufgeführt:

Grundbuchbezirk Alt-Rahlstedt

Gemarkung Alt-Rahlstedt

Grundstück Ordnungsnummer

Grundbuchblatt

Flurstück Nummer

Lage

2

4248

5951

nördlich Am Hegen 27

4

2254

2392

Am Sooren 6

4a

2254

7087

südlich Am Sooren 6

4b

8963

2393

östlich Am Sooren 6

5
6
7
8

WE11487
WE 11488
WE 11489
WE 11490

2394

Am Sooren 8, 8a, 8b, 8c

9
10
11
12

WE 8574
WE 8575
WE 8576
WE 12022

2395

Am Sooren 10a, 10b, 10c, 10d

13

4680

2396

Am Sooren 12

14

4106

6102

östlich Am Sooren 12

14a

4106

6832

südlich Am Sooren 16

14b

9599

5903

Soorenstieg 13

15

9794

7090

Am Sooren 14

16

4115

6792
6793

Am Sooren 18, südlich Am Sooren 18

17

4353

2400

Am Sooren 20

17a

4867

2401

Am Sooren 22

18

10693

5973

Sorenstieg 18

19

WE 8341 bis 8460

5547

Am Hegen 29

20

3715

5306

Am Hegen, nördlich Am Hegen 25

21

8125

5305

Am Hegen 25

22
23

WE 8938
WE 8939

6999

Am Hegen 23, Am Hegen 23a

24
25

WE 8936
WE 8337

6125

Am Hegen 21, Am Hegen 21a

26

8336

5719

nördlich Am Hegen 21

26a

8336

5722

Am Hegen, westlich Am Hegen 23

27

4654

2389

Am Hegen 19

28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38

WE 10530
WE 10531
WE 10532
WE 11068
WE 11069
WE 11070
WE 11071
WE 11072
WE 11073
WE 11074
WE 11075

6123

Am Hegen 17, 17a, 17b

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, erhoben werden.

Ein erhobener Widerspruch gegen diesen Umlegungsbeschluss hat gemäß § 212 Abs. 2 Nr. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung.

II.

Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses

Dieser Beschluss gilt zwei Wochen nach dem Tage dieser Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger (Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes) als bekanntgegeben.

Der vollständige Wortlaut des o. a. Umlegungsbeschlusses kann bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Zimmer E.04.440 (4. Etage) eingesehen werden. Bitte vorher am Empfang der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen melden.

III.

Anmeldung von Rechten (§ 50 BauGB)

Zur Vermeidung von Nachteilen sind aus dem Grundbuch nicht ersichtliche Rechte an einem der vorgenannten Grundstücke innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, anzumelden. In Betracht kommen insbesondere persönliche Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines der vorgenannten Grundstücke berechtigen.

Bei verspäteter Anmeldung muss der Rechtsinhaber/die Rechtsinhaberin damit rechnen, dass in der Zwischenzeit getroffene Festsetzungen gegen ihn/sie wirksam sind.

IV.

Verfügungs- und Veränderungssperre (§ 51 BauGB)

Von dieser Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) dürfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -

1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;

2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;

3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;

4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

V.

Bestandskarte und Bestandsverzeichnis (§ 53 BauGB)

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis gefertigt, die zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung für die Dauer eines Monats bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Zimmer E.04.440 (4. Etage) öffentlich ausliegen.

Die Bestandskarte ist im vorgenannten Zeitraum im Internet unter 
https://www.hamburg.de/go/bodenordnung-bekanntmachungen 
veröffentlicht.

Hamburg, den 12. September 2025

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Download

Bodenordnungsverfahren

Bestandskarte U 358

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