I.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, hat am 12. September 2025 folgendes beschlossen:
Umlegungsbeschluss
Nach § 47 Baugesetzbuch (BauGB) wird das Umlegungsverfahren U 358 "Am Sooren, Am Hegen" eingeleitet. Das Umlegungsgebiet liegt im Bezirk Wandsbek im Stadtteil Alt-Rahlstedt. Das Umlegungsgebiet grenzt im Norden an die Straße Am Sooren, Hausnummern 6 bis 22, Nordgrenze des Grundstücks Sorenstieg 18. Im Osten reicht es bis an die Ostgrenzen der Grundstücke Sorenstieg 13 und 18. Im Süden wird das Umlegungsgebiet begrenzt durch die Straße am Hegen, dort von Hausnummern 17 bis 29 sowie Südgrenze des Grundstücks Sorenstieg 13. Im Westen erstreckt es sich bis an die Westgrenzen der Grundstücke Am Hegen 17 und Am Sooren 6.
Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile - mit den dazugehörigen Grundbüchern, Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern - werden nachfolgend einzeln aufgeführt:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, erhoben werden.
Ein erhobener Widerspruch gegen diesen Umlegungsbeschluss hat gemäß § 212 Abs. 2 Nr. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung.
II.
Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses
Dieser Beschluss gilt zwei Wochen nach dem Tage dieser Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger (Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes) als bekanntgegeben.
Der vollständige Wortlaut des o. a. Umlegungsbeschlusses kann bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Zimmer E.04.440 (4. Etage) eingesehen werden. Bitte vorher am Empfang der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen melden.
III.
Anmeldung von Rechten (§ 50 BauGB)
Zur Vermeidung von Nachteilen sind aus dem Grundbuch nicht ersichtliche Rechte an einem der vorgenannten Grundstücke innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, anzumelden. In Betracht kommen insbesondere persönliche Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines der vorgenannten Grundstücke berechtigen.
Bei verspäteter Anmeldung muss der Rechtsinhaber/die Rechtsinhaberin damit rechnen, dass in der Zwischenzeit getroffene Festsetzungen gegen ihn/sie wirksam sind.
IV.
Verfügungs- und Veränderungssperre (§ 51 BauGB)
Von dieser Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) dürfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -
1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
V.
Bestandskarte und Bestandsverzeichnis (§ 53 BauGB)
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis gefertigt, die zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung für die Dauer eines Monats bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Zimmer E.04.440 (4. Etage) öffentlich ausliegen.
Die Bestandskarte ist im vorgenannten Zeitraum im Internet unter
https://www.hamburg.de/go/bodenordnung-bekanntmachungen
veröffentlicht.
Hamburg, den 12. September 2025
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen