Bekanntmachung

Inkrafttreten einer vorweggenommenen Entscheidung nach § 76 BauGB im Umlegungsverfahren U 358 im Stadtteil Rahlstedt, Ortsteil 526

24. Juli 2026

Im Amtlichen Anzeiger 2026, Seite 957 ist die Bekanntmachung vom 24. Juli 2026 über das Inkrafttreten einer vorweggenommenen Entscheidung nach § 76 BauGB im Umlegungsverfahren U 358 im Stadtteil Rahlstedt, Ortsteil 526 bekanntgemacht worden.

  • Stadtentwicklung und Wohnen

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, hat am 25. Juni 2026 in dem Umlegungsverfahren U 358 durch Beschluss nach § 76 Baugesetzbuch die Eigentums-, Besitz- und sonstigen Rechtsverhältnisse für die nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. Grundstücksteile - mit den dazugehörigen Grundbüchern - bereits vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt:

Gemarkung Alt-Rahlstedt

Bisheriger Nachweis

Neuer Nachweis

Grundstück
Ordnungs-nummer

Flurstück
Nummer

Lage

Grundstück
Ordnungs-nummer

Flurstück
Nummer

Lage

*

*

*

1

7228

Am Sooren, 
nördlich 
Am Sooren 18

16

6792

Am
Sooren 18

16a

7229

Am Sooren 
18

 

6793

südlich Am
Sooren 18

16b

6793

südlich Am 
Sooren 18

Dieser Beschluss ist am 13. Jul. 2026 unanfechtbar geworden. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger (Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes) wird der bis­herige Rechtszustand durch den neuen Rechtszustand ersetzt; der Besitz geht auf die neuen Eigentümer über.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, erhoben werden.

Ein eingelegter Widerspruch gegen diese Bekanntmachung hat gemäß § 212 Abs. 2 Nr. 2 BauGB keine aufschiebende Wirkung.

Hamburg, den 13. Juli 2026

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Link zum Amtlicher Anzeiger

 

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