Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, hat am 25. Juni 2026 in dem Umlegungsverfahren U 358 durch Beschluss nach § 76 Baugesetzbuch die Eigentums-, Besitz- und sonstigen Rechtsverhältnisse für die nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. Grundstücksteile - mit den dazugehörigen Grundbüchern - bereits vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt:
Gemarkung Alt-Rahlstedt
Dieser Beschluss ist am 13. Jul. 2026 unanfechtbar geworden. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger (Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes) wird der bisherige Rechtszustand durch den neuen Rechtszustand ersetzt; der Besitz geht auf die neuen Eigentümer über.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, erhoben werden.
Ein eingelegter Widerspruch gegen diese Bekanntmachung hat gemäß § 212 Abs. 2 Nr. 2 BauGB keine aufschiebende Wirkung.
Hamburg, den 13. Juli 2026
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen