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Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bilden jeweils die rechtliche Grundlage des Vorbereitungsdienstes sowie des Referendariats. Hier finden Sie u. a. die einzelnen Prüfungsfächer des jeweiligen Laufbahnzweiges sowie den genauen Ablauf der Ausbildung.

Die korrekten Bezeichnungen lauten 

für den Vorbereitungsdienst:
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Technische Dienste (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Technische Dienste Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 1 – APO-technVwD-Lg2Ea1) vom 26. Juni 2012

für das Referendariat:
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Technische Dienste (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Technische Dienste Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 2 – APO-technVwD-Lg2Ea2) vom 26. Juni 2012

Sie können die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen im Download-Bereich einsehen. 

Ausbildungsreisen im Überblick:

Um den Nachwuchskräften den berühmten „Blick über den Tellerrand“ zu ermöglichen, bekommt jede Nachwuchskraft während der Anwärterzeit die Gelegenheit einmal

  • die Insel Neuwerk zu erkunden, diese gehört zum Stadtgebiet Hamburg
  • die Hauptstadt Berlin zu besuchen sowie
  • ein lohnenswertes Ziel im Europäischen Ausland zu entdecken

Für diese Ausbildungsreisen wird von der Dienststelle ein Kostenzuschuss gezahlt.

Im Referendariat finden viele prüfungsvorbereitende Seminare außerhalb Hamburgs statt. Die Kosten, die bei diesen Ausbildungsreisen entstehen, werden selbstverständlich im Rahmen des Hamburgischen Reisekostengesetzes erstattet. 

Ausbildungspläne werden für jede Nachwuchskraft individuell erstellt.

Hier werden die konkreten Ausbildungsabschnitte mit Zeitraum, Ansprechpartner und Ausbildungsinhalten benannt. Einige Ausbildungsabschnitte sind für die entsprechenden Laufbahnzweige vorgeschrieben, andere können nach Neigung und Fähigkeit der Nachwuchskraft frei gewählt werden. Erstellt werden die Ausbildungspläne in Zusammenarbeit von Ausbildungsleitung, Ausbildungsstelle und Nachwuchskraft.

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen werden ausgewählte Bewerber:innen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen.

Hier haben Sie die Möglichkeit sich persönlich vorzustellen und uns mit Ihren fachlichen Kompetenzen zu überzeugen.

Die Bewerber:innen, die nach diesem Gespräch in die engere Wahl kommen, nehmen gemeinsam an einem eintägigen Vorstellungstermin vor einer Auswahlkommission, einem Assessmentcenter, teil. Hier müssen die Bewerber:innen ihre über das Fachwissen hinausgehenden Kompetenzen, wie z. B. Führungsverhalten und Kommunikationsfähigkeiten, unter Beweis stellen.

Eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Termin ist Voraussetzung dafür, nach der Ausbildung in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden zu können.

Zudem ist vor Beginn des Referendariats eine gesundheitliche Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg erforderlich.

Das Auswahlverfahren dauert ca. drei Monate.

Die Einstellungstermine variieren.

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen werden ausgewählte Bewerber:innen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen.

Hier haben Sie die Möglichkeit sich persönlich vorzustellen und uns mit Ihren fachlichen sowie sozialen Kompetenzen zu überzeugen.

Sollten Sie im Gespräch überzeugt haben und wir Ihnen eine Stelle anbieten, ist darüber hinaus vor Beginn des Vorbereitungsdienstes eine gesundheitliche Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg erforderlich.

Das Auswahlverfahren dauert ca. zwei Monate.

Die Einstellungstermine variieren.

Bereits mit Ausbildungsbeginn werden Sie zur Beamtin/ zum Beamten auf Widerruf ernannt.

Hiermit entstehen für Sie Rechte und Pflichten, die für Beamt:innen gesetzlich geregelt sind. (z.B. Hamburgisches Beamtengesetz)

Sie erhalten keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Ernennungsurkunde.

Beihilfeberechtigte Beamt:innen der hamburgischen Verwaltung können zwischen zwei Varianten der Beihilfe wählen:

Die „Individuelle Beihilfe“:

  • bezieht sich auf die tatsächlich entstandenen krankheitsbedingten Aufwendungen,
  • ergänzt eine Teilversicherung in der privaten Krankenversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung und
  • gewährt die Beihilfestelle auf Antrag zu den jeweiligen Aufwendungen.

Die „Pauschale Beihilfe“:

  • dient der Beteiligung an den Kosten einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung,
  • wird grundsätzlich in Höhe der Hälfte der Versicherungsbeiträge gewährt, die Beschäftigte für sich und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen und
  • wird monatlich zusammen mit den Bezügen gezahlt.

Die Entscheidung für die Pauschale Beihilfe ist freiwillig und unwiderruflich. Wird die Pauschale gewährt, haben die Beamt:innen daneben keinen Anspruch auf individuelle Beihilfe für eigene Aufwendungen oder die Aufwendungen ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Weitere Information siehe auch Krankenversicherung.

Neben einem aussagekräftigen Anschreiben benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Abiturzeugnis
  • Nachweis der Berufsausbildung
  • Nachweis des Studienabschlusses
  • eine Beschreibung der bisherigen beruflichen Tätigkeit und entsprechende Nachweise
  • ggf. aktuelle Beurteilung bzw. Zeugnis
  • Nachweis über Ihre Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung (falls vorhanden) sowie
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Bewerber:innen aus dem öffentlichen Dienst).


Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Zentrale Aufgaben, Recht und Beteiligungen
Personalentwicklung, -planung und -controlling
Z34
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
 

Elektronische Bewerbungen können leider noch nicht angenommen werden.

Sofern Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen, erhalten Sie Ihre Unterlagen selbstverständlich unaufgefordert zurück.

Derzeit wird von der BSW im Rahmen des technischen Vorbereitungsdienstes und des Referendariats  ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70% auf die Anwärterbezüge gezahlt.

Für die Bezüge im Vorbereitungsdienst entspricht dies rund 1.087,00 Euro, für die Bezüge im Referendariat entspricht dies rund 1.237,00 Euro.

Achtung:
Diese Anwärtersonderbezüge müssen zurückgezahlt werden, wenn Sie sich nach der bestanden Prüfung entschließen, nicht weiter für die Freie und Hansestadt Hamburg tätig sein zu wollen. (Dies gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach der Prüfung)

Die Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) regelt die Gewährung von Beihilfe an Landesbedienstete der Freien und Hansestadt Hamburg.

Sie gewährt Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen zu entstandenen und beihilfefähigen Aufwendungen.

Ergänzend hierzu sind Sie verpflichtet sich über einen privaten Beihilfeergänzungstarif einer Privaten Krankenversicherung zu versichern.

Seit August 2017 haben hamburgische Landesbeamte auch die Wahlfreiheit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.

Bitte informieren Sie sich direkt bei den Versicherungsträgern über die für Sie entstehenden Kosten.

Weitere Information siehe auch Beihilfe.

Sie sind bereits während Ihres Referendariats in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten entsprechende Anwärterbezüge.

Momentan liegen diese grundsätzlich bei rund 1.767,00 Euro. Zudem wird derzeit ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 % gewährt. Somit liegen die monatlichen Brutto-Bezüge derzeit bei rund 3.004,00 Euro.

Allerdings sind die tatsächlichen Bezüge auch von persönlichen Bedingungen wie z.B. Verheiratetenzuschlag oder Kindergeld abhängig.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, neben Ihren monatlichen Bezügen, vermögenswirksame Leistungen zu beantragen.

Da Beamte auf Widerruf hinsichtlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden keine Beiträge an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt.

Sie sind bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten entsprechende Anwärterbezüge.

Momentan liegen diese grundsätzlich bei rund 1.552,00 Euro. Zudem wird derzeit ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 % gewährt. Somit liegen die monatlichen Brutto-Bezüge derzeit bei rund 2.639,00 Euro.

Allerdings sind die tatsächlichen Bezüge auch von persönlichen Bedingungen wie z.B. Verheiratetenzuschlag oder Kindergeld abhängig.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, neben Ihren monatlichen Bezügen, vermögenswirksame Leistungen zu beantragen.

Da Beamte auf Widerruf hinsichtlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden keine Beiträge an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist zuständig für die Ausbildung der technischen Nachwuchskräfte der Freien und Hansestadt Hamburg.

Dies bedeutet, dass alle Nachwuchskräfte des technischen Dienstes Beamt:innen bei der BSW sind.

Die BSW ist ihr Dienstherr.

Jedoch sind nicht alle Fachbereiche der angebotenen Laufbahnzweige bei der BSW angebunden. Aus diesem Grunde gibt es einige Laufbahnzweige, bei denen die Ausbildungsstelle in anderen Dienststellen ist. Denn dort ist die Ausbildungsleitung verortet und dort findet die Ausbildung überwiegend statt. 

Diese sind im Einzelnen:

  • Geoinformation, Vermessungs- und Liegenschaftswesen sowie Geodäsie und Geoinformation mit der Ausbildungsstelle im Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
  • Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur/ Landespflege sowie Umwelttechnik/Umweltschutz mit den Ausbildungsstellen in der Behörde für Umwelt und Energie

Ihr Dienstort ist Hamburg.

Im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes werden Sie in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern an verschiedenen Einsatzorten innerhalb Hamburgs eingesetzt werden.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

  • Vorbereitungsdienst:
    Abgeschlossenes Bachelorstudium bzw. Diplom FH
  • Referendariat:
    Abgeschlossenes Masterstudium bzw. Universitäts-Diplom
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
    (Nach § 7 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes können jedoch nur deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten zu Beamten ernannt werden.)
  • Die Einstellung ist nach der Hamburgischen Laufbahnverordnung bis zu einem Alter von 39 Jahren zulässig.
    (für Schwerbehinderte liegt das Höchstalter bei 44 Jahren)
  • Gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Vorstellungstermin.
  • Zusätzlich für das Referendariat:
    Erfolgreiche Teilnahme an einem Assessmentcenter (AC)
  • Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen stellen wir bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern ein.

Aktueller Hinweis:

Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt als moderne Arbeitgeberin bewusst auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und strebt einen ausgeglichenen Anteil der Geschlechter in der Hamburger Verwaltung an. Unsere Ausbildungen sind für Frauen und Männer gleichermaßen gut geeignet. Deshalb wollen wir Bewerber:innen grundsätzlich im gleichen Umfang ansprechen und zu einer Bewerbung ermutigen.

Die Fachrichtungen finden sich in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen als Laufbahnzweige wieder.

Angeboten werden für den Vorbereitungsdienst sechs Laufbahnzweige:

  • Architektur
  • Bauingenieurwesen, Fachgebiet Stadtbauwesen
  • Geoinformation, Vermessungs- und Liegenschaftswesen
  • Maschinen- und Elektrotechnik
  • Städtebau
  • Umwelttechnik/ Umweltschutz

Für das Referendariat werden folgende sieben Laufbahnzweige angeboten:

  • Architektur
  • Bauingenieurwesen, Fachgebiet Stadtbauwesen
  • Geodäsie und Geoinformation
  • Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur/Landespflege
  • Maschinen- und Elektrotechnik
  • Städtebau
  • Umwelttechnik/ Umweltschutz

Näheres hierzu finden Sie im Laufbahnfinder.

Die große Staatsprüfung beginnt im letzten Ausbildungsabschnitt und wird in der Regel mit Ablauf des zweijährigen Technischen Referendariats abgeschlossen.

Sie besteht aus drei Prüfungsteilen:

  1. Häusliche Prüfungsarbeit (selbständige Bearbeitung einer Aufgabenstellung innerhalb von sechs Wochen; eine schriftliche Ausarbeitung ist abzugeben)
  2. Vier schriftliche Klausuren unter Aufsicht (an vier Tage)
  3. Mündliche Prüfung in sechs Fächern (an zwei Tage) 

Diese Prüfungen werden vom Oberprüfungsamt für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Technische Dienste mit Sitz in Bonn abgenommen. Die häusliche Prüfungsarbeit sowie die schriftlichen Klausuren werden in Hamburg absolviert.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung haben Sie die Berufsbezeichnung Assessorin bzw. Assessor mit einem dem Laufbahnzweig entsprechenden Zusatz erworben.

Diese Zusatzqualifikation ist bundesweit anerkannt.

Die Laufbahnprüfung am Ende des 15monatigen Vorbereitungsdienstes dient der Feststellung, ob die Anwärterin oder der Anwärter die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der gewählten Fachrichtung besitzt.

Sie besteht aus drei Prüfungsteilen:

  • Dienstarbeit (ein Thema ist innerhalb von vier Wochen selbstständig zu bearbeiten; eine schriftliche Ausarbeitung ist abzugeben)
  • drei Klausuren (an drei Tagen)
  • mündliche Prüfung in vier Fachgebieten (an einem Tag)

Die Prüfung wird von einem bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen.

Die rechtlichen Grundlagen für den Vorbereitungsdienstund dessen Inhalte sind in den folgenden Gesetzestextennachzulesen:

  • Hamburgisches Beamtengesetz
  • Hamburgische Laufbahnverordnung
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Technische Dienste

Die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch können leider nicht erstattet werden.

Im Falle einer Einladung zum Assessmentcenter (Bewerbungsverfahren für das Referendariat) richtet sich eine etwaige Erstattung der Reisekosten nach dem Hamburgischen Reisekostengesetz. Konkrete Hinweise werden mit der Einladung zum Assessmentcenter versandt.

Das technische Referendariat dauert 24 Monate.

Ziel der Ausbildung ist es, Sie auf eine spätere leitende und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer technischen Verwaltung vorzubereiten. Hierfür sind u.a. praktische Mitarbeiten in verschiedenen Dienststellen der Verwaltung vorgesehen. Anhand von konkreten Aufgaben sollen Sie Verwaltungs- und Arbeitsabläufe sowie die Organisation und Funktion einer Verwaltung kennenlernen. Zusätzlich erhalten Sie von weiteren Dienststellen Informationen über deren Organisation, Arbeitsinhalte und Arbeitsweise.

Darüber hinaus werden durch diverse Lehrgänge und Seminare die erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft. Hier werden umfassende Inhalte aus den Fachgebieten Verwaltung, Recht, Führung, Planung, Betriebs- und Finanzwesen vermittelt. Im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft finden in regelmäßigen Abständen Besichtigungen und Vorträge statt, um Sie systematisch mit vielseitigen Praxisbeispielen auf Ihre spätere Tätigkeit vorzubereiten.

Das technische Referendariat schließt mit der Großen Staatsprüfung vor dem Oberprüfungsamt ab.

Der Vorbereitungsdienst der TOIA dauert 15 Monate.

Ziel der Ausbildung ist es, Sie auf eine spätere verantwortungsvolle Tätigkeit in einer technischen Verwaltung vorzubereiten. Hierfür sind u.a. praktische Mitarbeiten in verschiedenen Dienststellen der Verwaltung vorgesehen. Anhand von konkreten Aufgaben sollen Sie Verwaltungs- und Arbeitsabläufe sowie die Organisation und Funktion einer Verwaltung kennenlernen. Zusätzlich erhalten Sie von weiteren Dienststellen Informationen über deren Organisation, Arbeitsinhalte und Arbeitsweise.

Darüber hinaus werden durch mehrere Seminare die erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft. Hier werden umfassende Inhalte aus den Fachgebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betriebs- und Finanzwesen vermittelt. Im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft finden in regelmäßigen Abständen Besichtigungen und Vorträge statt, um Sie systematisch mit vielseitigen Praxisbeispielen auf Ihre spätere Tätigkeit vorzubereiten.

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.

Eine Übernahmegarantie gibt es nicht!

Allerdings orientiert sich die Anzahl der Einstellungen in den Vorbereitungsdienst sowie in das Referendariat an dem voraussichtlichen Personalbedarf der hamburgischen Verwaltung.

Somit bestehen bei erfolgreichem Abschluss sehr gute Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung im Angestellten- oder Beamtenverhältnis.

Alle Hamburgischen Beamt:innen werden gem. Artikel 74 der Hamburgischen Verfassung nach ihrer Ernennung vereidigt.

Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung werden Sie aufgefordert den folgenden Text zu schwören:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (, so wahr mir Gott helfe).“