Plangebiet
Das rund 5 Hektar große Flurstück 3678 (ehemaliges Firmengelände ThyssenKrupp-Schulte) stellt den wesentlichen Teil des Geltungsbereichs dar. Die Grenze des Geltungsbereichs verläuft wie folgt: Waidmannstraße über das Flurstück 5556 (Waidmannstraße), West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3678, über das Flurstück 2321 – über das Flurstück 5556 (Waidmannstraße) der Gemarkung Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteil 212).
Hinzu kommt noch eine Teilfläche an der Großen Bahnstraße, die zur Erweiterung der Straßenverkehrsfläche insbesondere für den Fuß- und Radverkehr benötigt wird: Große Bahnstraße - über das Flurstück 5572 (Große Bahnstraße) sowie über die Flurstücke 2452, 4268 und 3677, Westgrenzen der Flurstücke 3677 und 4268 - über das Flurstück 5572 der Gemarkung Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteil 212).
Das Aufstellungsverfahren ist formal als Bezirksbebauungsplan beim Bezirksamt Altona angesiedelt, wird jedoch in Kürze als Senatsbebauungsplan durch die BSW übernommen, sobald der formale Beschluss der Erweiterung des Vorbehaltsgebiets Mitte Altona vorliegt (siehe Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft).
Der Bebauungsplan wird daher bereits jetzt organisatorisch und inhaltlich durch die Projektgruppe Mitte Altona / Diebsteich in der BSW betreut und im Normalverfahren aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms ist nicht erforderlich.
Planungsziel
Im städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan Diebsteich, der am 15. Dezember 2021 durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen wurde (siehe Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft), stellt die Neubebauung des ThyssenKrupp-Areals einen zentralen Baustein dar. Vorgesehen sind ein Fußball-Regionalligastadion, eine Musikhalle sowie ein Baufeld für Kerngebietsnutzungen (ohne Wohnen). Teile des historischen Gebäudebestands (Pförtner- und Trafohäuschen, Verwaltungsgebäude, Hallenteile) sollen erhalten und umgenutzt werden. Auch der markante Baumbestand auf dem Gelände soll weitestgehend erhalten bleiben. Der Bebauungsplan Altona-Nord 29 soll das für die Umsetzung erforderliche Planrecht schaffen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen und Pläne zur Neubebauung des ThyssenKrupp-Areals finden Sie auf der Projekthomepage der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Verfahrensstand und Termine
Die Öffentliche Plandiskussion mit Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 des Baugesetzbuchs fand am 16. Februar 2022 statt.
Die Verantwortlichen der Stadt haben die Planungen vorgestellt und erläutert. Außerdem konnten digital oder vor Ort Fragen gestellt werden.
Lesen Sie auch die Pressemitteilung der Bezirksversammlung Altona zur Öffentlichen Plandiskussion am 16. Februar 2022.
Kontakt
Projektgruppe Planung Mitte Altona
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
E-Mail: diebsteich@bsw.hamburg.de
Telefon: 040 428 40 - 8039