Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?
Was sind vorbereitende Untersuchungen?
Für die zügige und koordinierte Umsetzung großer Stadtentwicklungsvorhaben ist in § 165 des Baugesetzbuchs (BauGB) die sogenannte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorgesehen. Da dieses rechtliche Planungsinstrument der Stadt weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in Eigentumsrechte ermöglicht, gehen der Festlegung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme umfassende Untersuchungen voraus.
Diese sogenannten vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 BauGB dienen als Grundlage für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorliegen. Hierfür findet eine umfassende Analyse der Ausgangslage statt, in der die eigentumsrechtlichen, sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge des Untersuchungsgebiets erfasst werden. Dabei werden Chancen und Entwicklungshindernisse aus planerischer und wirtschaftlicher Sicht geprüft.
Mit den vorbereitenden Untersuchungen wird außerdem ermittelt, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorliegen und ob die Ziele der Entwicklung auch in Kooperation mit den Grundeigentümern und mit anderen planerischen Instrumenten, wie z.B. Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen, erreicht werden können.
Wie war der Verfahrensablauf am Diebsteich?
Ziel des Hamburger Senats ist es, das Gebiet am Diebsteich zu einem modernen und urbanen Stadtquartier weiterzuentwickeln, in dem bestehende und neue Nutzungen miteinander in Einklang gebracht werden. Daher wurde im Februar 2017 die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (VU Diebsteich) sowie eine Vorkaufsrechtsverordnung für das Areal beschlossen. Die VU Diebsteich umfassten dabei eine Fläche von etwa 70 Hektar, östlich und westlich des geplanten neuen Fern- und Regionalbahnhofs. Der städtebaulich-freiraumplanerische Rahmenplan der innerhalb der vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet wurde, deckt das erweiterte Umfeld auf einer Größe von 123 Hektar ab und schließt dabei auch direkt angrenzende Flächen der VU Mitte Altona mit ein.
Für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung des Rahmenplans wurde die ARGE VU Diebsteich (bestehend aus den Hamburger Büros steg, arbos Freiraumplanung, ARGUS Stadt und Verkehr, Evers & Küssner Stadtplaner sowie ASTOC architects and planners aus Köln) als Dienstleister beauftragt. Der Planungsprozess, in den auch die Bezirksämter Altona und Eimsbüttel sowie zahlreiche weitere städtische Stellen eingebunden waren, startete im ersten Quartal 2018. Begleitend dazu fand eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Eigentümerinnen, Eigentümern und sonstigen Betroffenen statt. Der finale Rahmenplan wurde am 11. September 2020 bei einer Informationsveranstaltung öffentlich vorgestellt.
Im Frühjahr 2021 legte die ARGE VU Diebsteich einen Untersuchungsbericht vor, der anschließend im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht wurde. Der Bericht enthält umfassende Informationen über die Analyse des Untersuchungsgebiets und zur Beteiligung. Außerdem werden darin die Inhalte des Rahmenplans sowie die Prüfung der rechtlichen Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme detailliert erläutert. Der Untersuchungsbericht zur VU Diebsteich kann hier heruntergeladen werden.
Wie geht es weiter?
Der Senat hat am 21. September 2021 die vorbereitenden Untersuchungen Diebsteich und Mitte Altona ohne förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches beendet und den Rahmenplan Diebsteich als Grundlage für die weitere Entwicklung beschlossen (siehe Pressemeldung der BSW). Da wesentliche, für die städtebauliche Entwicklung wichtige Flächen wie das ehemalige ThyssenKrupp-Areal und die Flächen der Paketpost bereits von der Stadt Hamburg erworben werden konnten, entfiel die rechtliche Grundlage für die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.
Über andere vorrangig zu nutzende Instrumente des Städtebaurechts wird gleichwohl sichergestellt, dass die Ziele des Rahmenplans umgesetzt werden. Dazu hat der Senat zeitgleich mit Abschluss der vorbereitenden Untersuchung Vorkaufsrechtverordnungen am Diebsteich sowie für Flächen in Mitte Altona erlassen (siehe Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 64). Die Vorkaufsrechtverordnungen sichern dabei die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt und verhindern die Grundstücksspekulation.
Am 15. Dezember 2021 wurde der Rahmenplan auch durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen (siehe Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft) . Außerdem stimmte die Bürgerschaft dafür, das bereits bestehende Vorbehaltsgebiet Mitte Altona zu verlängern und um das ThyssenKrupp-Areal sowie die Sport- und Grünflächen südlich der Waidmannstraße zu erweitern. Das bedeutet, dass auf diesen Flächen die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen für die Bauleitplanung und das Erteilen von Baugenehmigungen zuständig ist. Das Bezirksamt Altona wird weiterhin eng eingebunden, etwa durch ein kooperatives Verfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.