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Planungen & Verfahren

Städtebaulicher Vertrag

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) hat mit der 69. PANTA (Tochtergesellschaft der ECE), aurelis und der 112. PANTA (einem Konsortium aus Behrendt Wohnungsbau, Harmonia Immobilien, Fraatz Bauunternehmen und ECE) den städtebaulichen Vertrag unterzeichnet, der die inhaltlichen, finanziellen und rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des ersten Bauabschnitts Mitte Altona schuf. Gemeinsames Ziel ist es, ein lebendiges und soziales Wohnquartier in der „Mitte Altona“ zu verwirklichen.

Kernpunkte des Vertrages

Die Stadt hat sich mit den privaten Eigentümern dabei auf folgende Kernpunkte geeinigt:

  • Beteiligung der Eigentümer an den Entwicklungskosten in voller Höhe der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Wertsteigerung ihrer Grundstücke. Die Eigentümer investieren 47,85 Mio. Euro.
  • Realisierung  eines Drittels geförderten Wohnungsbaus – sichergestellt durch die Veräußerung der dafür vorgesehenen Flächen an das städtische Wohnungsbauunternehmen SAGA GWG, an den Bauverein der Elbgemeinden (BVE) und an den Altonaer Spar- und Bauverein (Altoba)
  • Vergabe von 20 Prozent der Geschossfläche an Baugemeinschaften – sichergestellt durch Veräußerung der dafür vorgesehenen Flächen an die Stadt
  • Bau mehrerer Kindertagesstätten für etwa 300 Kinder
  • Errichtung eines rund 2,7 Hektar großen Parks
  • Förderung von Mobilität und Inklusion durch ein Quartiersmanagement 
  • passiver Lärmschutz an den Gebäuden auf Kosten der Eigentümer

Mitte Altona aktuell, Ausgabe 9, das Magazin zu Mitte Altona, befasst sich mit den Kernpunkten der Einigung.

Der Senat hatte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 mit der Vertragsunterzeichnung beauftragt, nachdem ein Vertragsentwurf zunächst paraphiert worden war. Den paraphierten Vertragsentwurf mit Anlagen finden sie hier: der städtebauliche Vertrag in der paraphierten Fassung.

Mit der Öffentlichkeit wurde der paraphierte Vertragsentwurf im Rahmen von fünf Veranstaltungen parallel zur Auslegung des Bebauungsplans Altona-Nord 26 im Januar und Februar 2014 diskutiert. Die zwischen der Stadt und den Eigentümern einvernehmlichen Punkte aus diesen Diskussionen wurden in den Vertrag aufgenommen.
Eine Zusammenfassung der von der Stadt abgewogenen Anregungen und Einwendungen zum städtebaulichen Vertrag finden Sie hier: Abwägung von Anregungen und Einwendungen zum städtebaulichen Vertrag Mitte Altona

Die Gesamtübersicht finden Sie hier: Gesamtübersicht Bürgerforderungen und Stellungnahmen der Verwaltung. Sie enthält alle Anregungen und Einwendungen, die in der Bürgerbeteiligung zum städtebaulichen Vertrag und während des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen sind sowie die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung.

Download

Städtebaulicher Vertrag Mitte Altona

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Anlage 1 Projektareal

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Anlage 1a Bebauungsplan Altona-Nord 26

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Anlage 2a Auszug Plenarprotokoll 20_41 S. 3105

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Anlage 2b Auszug Drs. 20_5271 S. 14 und 15

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Anlage 2c Auszug Drs. 20_4193 Masterplan inkl. Anlage A

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Anlage 3a Verortungsplan geförderter Wohnungsbau und Baugemeinschaften

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Anlage 3b Verortungsplan Wohnungsbausegmente 69. PANTA

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Anlage 3c Verortungsplan Kaufgegenstände 69. PANTA Gef. Whgs.-Bau_Baugem

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Anlage 5 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen LSBG und Eigentümern

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Anlage 6 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen HSE und Eigentümern

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Anlage 7 Kosten der Masterplanerstellung

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Anlage 8 Kosten der Funktions- und Bebauungsplanerstellung

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Anlage 9 Mobilitätskonzept

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Anlage 11 Umlegungsvereinbarung

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Anlage 12 Kostentabelle

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Anlage 13 Eckpunkte zum Bauablaufkonzept

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Anlage 14a Verortungsplan Gewerbe

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Anlage 14b Plan für Denkmalschutz

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Anlage 15 Verortungsplan Kitas

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Anlage 16 Mobilitätskonzept

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Anlage 17 Übersicht Stellplatzverteilung

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Anlage 18 Grundschulden aurelis und 112. PANTA

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Zusammenfassung und Abwägung Bürgerforderungen

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Gesamtübersicht Bürgerforderungen und Stellungnahmen der Verwaltung

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