Gebäude als Teil städtischer Identität
Das äußere Erscheinungsbild spielt eine wichtige Rolle für die Identifikation von Menschen mit ihrer Stadt: Hamburgs Stadtbild wird dabei maßgeblich von seinen Wohngebäuden geprägt, darunter Denkmäler und Gebäude mit besonderem Wert.
Besonders erhaltenswerte Bausubstanz (beB)
Besonders erhaltenswerte Bausubstanz (beB) umfasst Gebäude, die eine bedeutende Rolle im Stadtbild spielen, jedoch nicht dem Denkmalschutz unterliegen. Ihr einzigartiger Charakter und ihr Erscheinungsbild sollen bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen bewahrt werden.
Energetische Sanierungen an beB-Gebäuden
Energetische Verbesserungen an beB-Gebäuden (z. B. die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke oder der Austausch von Fenstern und die Sanierung der Heizungsanlage) sind grundsätzlich so durchführbar, dass das Stadtbild nicht davon betroffen ist. Auch eine fachgerechte Innendämmung ist möglich. Glatte Putzfassaden können normalerweise ohne Bedenken mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen werden. Bei Backsteinfassaden bietet sich eine stadtbildverträgliche Lösung durch zusätzliche Verkleidung mit Riemchen oder Vollziegeln an.
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen und Genehmigungsprozesse
Einige beB-Gebäude liegen in Gebieten mit besonderen Erhaltungsverordnungen, wodurch für Sanierungen eine Baugenehmigung erforderlich sein kann. Informationen darüber sind in gedruckter Form bei Ihrer Bezirksverwaltung oder online verfügbar. Im Zweifel empfiehlt sich eine Bauberatung durch die Fachämter für Bauprüfung. Sie können selbst hier einsehen, ob sich Ihre Immobilie in einem solchen Gebiet befindet.
Kriterien für beB außerhalb von Erhaltungsgebieten
Auch außerhalb dieser Gebiete gibt es beB-Gebäude, die anhand festgelegter Kriterien identifiziert werden können.
Eine Analyse des Hamburger Wohngebäudebestandes ergab, dass etwa 41 Prozent der vor 1987 fertiggestellten Baublöcke die Kriterien für beB überwiegend erfüllen. Das Gutachten ist hier einsehbar.
Energetische Sanierungen an beB außerhalb von Erhaltungsgebieten erfordern in der Regel keine Genehmigung, sofern es sich nicht um denkmalgeschützte Gebäude handelt.
Besondere Fördermöglichkeiten für beB-Gebäude
Sowohl innerhalb von Erhaltungsgebieten als auch außerhalb können Sie für energetische Sanierungen eine finanzielle Förderung beantragen. Dabei gelten für beB besondere Förderbedingungen mit gewissen Auflagen und teils flexibleren Möglichkeiten bei der Umsetzung.
Für die Beantragung von Förderungen außerhalb von Erhaltungsgebieten ist es Aufgabe der Energieberatung, festzustellen, ob ein Gebäude als beB gilt. Sie erhalten von der Beratung eine entsprechende Bescheinigung, die Sie beispielsweise für einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) benötigen. Sowohl die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IfB) als auch die KfW bieten besondere Fördermöglichkeiten für beB-Gebäude an.
Gut zu wissen: Als Entscheidungshilfe vor Beginn einer energetischen Sanierung und insbesondere, wenn Sie die Fassade dämmen möchten, empfiehlt sich als erster Schritt die Kontaktaufnahme mit einem Hamburger Energielotsen. Alle Erstberatungsangebote sind kostenfrei und werden von qualifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern durchgeführt.