Vermietete Wohngebäude zukunftssicher machen durch energetisches Sanieren
Wer die Kosten bei der energetischen Modernisierung eines vermieteten Wohngebäudes trägt, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 555b). Und es gilt: Auch bei Vermietung ist Klimaschutz sozialverträglich möglich. Wie das genau geht, und was noch wichtig ist, erklären Dr. Rolf Bosse (Mieterverein zu Hamburg, Vorstand) und Sylvia Sonnemann (Mieter helfen Mietern, Geschäftsführung) im Video. Mehr Infos zum Thema Energetisches Modernisieren bei Vermietung finden Sie hier.
Die Stadt Hamburg unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung Ihres Zuhauses:
- Informieren Sie sich grundlegend zum Thema Energetische Modernisierung auf der Website der Hamburg-Kampagne "Jedes Haus kann Klimaschutz". Sie finden dort gebündelt verlässliche Informationen rund um das Thema Energetische Modernisierung verzahnt mit erneuerbarer Wärme, dabei u. a. mit einer Übersicht zu allen wichtigen Förderprogramme des Bundes und der Stadt Hamburg sowie zu gesetzlichen Vorgaben. Und Sie erhalten viele wertvolle Tipps zum Sanierungsprozess.
- Lassen Sie sich kostenfrei und unabhängig im Rahmen der Energie-Erstberatung der Hamburger Energielotsen beraten (gefördert von der Stadt Hamburg): Sie erhalten eine Ersteinschätzung zu möglichen energetischen Sanierungsmaßnahmen und Orientierungshilfe im Sanierungsprozess.
- Nutzen Sie die Förderung des Bundes und der Stadt Hamburg über das Landesförderinstitut IFB Hamburg und lassen Sie sich Ihre energetische Sanierung mit bis zu 60 Prozent durch Fördermittel finanzieren (bei erneuerbarer Wärme bis zu 70 Prozent).