Lassen Sie sich die Zukunft Ihrer WEG mit bis zu 60 % der Kosten fördern
Wenn Sie sich in Ihrer WEG für eine energetische Sanierungsmaßnahme entschieden haben, können Sie finanzielle Unterstützung über verschiedene Bundes- und Landesförderprogramme
erhalten. Wenn Sie die Bundes- und Landesförderung geschickt kombinieren, können Sie sogar bis zu 60% Ihrer Kosten gefördert bekommen.
Eine Übersicht über alle wichtigen Förderprogramme des Bundes und der Stadt Hamburg finden Sie hier.
Wenn Ihre Rücklagen für die energetische Sanierung nicht ausreichen, können Sie Sie das Förderprogram IFB-WEGfinanz der Hamburgischen Investitions- und Förderbank nutzen, das gezielt für WEGs aufgestellt wurde. Es ermöglicht Ihnen ein vereinfachtes Verfahren mit günstigen Zinsen für ein Darlehen bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), das über die Hausverwaltung beantragt, koordiniert und abgerechnet wird.
Zusätzlich können Sie sich auch als WEG einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) fördern lassen. Wenn Sie die Beratungsergebnisse bei Ihrer Eigentumsversammlung oder Ihrer Beiratssitzung erläutern lassen, erhalten Sie nochmals eine zusätzliche Förderung von € 500,-!
Finanzierung aus Rücklagen
Wir empfehlen Ihnen, ausreichend Rücklagen anzulegen und bei Bedarf
per Beschluss der Eigentümerversammlung rechtzeitig die Instandhaltungsrücklagen Ihrer WEG zu erhöhen, damit Sie zukünftige Erhaltungsmaßnahmen leichter finanzieren können. Orientieren können Sie sich an diesen Richtwerten, die nach § 28 WoBauG (Wohnungsbaugesetz) für den sozialen Wohnungsbau auf Bundesebene
vorgegeben sind:
- Ihr Haus ist weniger als 22 Jahre alt: Legen Sie pro m² und Jahr 7,10 € zurück.
- Ihr Haus ist mindestens 22 Jahre alt: Legen Sie pro m² und Jahr 9,00 € zurück.
- Ihr Haus ist mindestens 32 Jahre alt: Legen Sie pro m² und Jahr 11,50 € zurück.