Wichtige Gesetze einfach erklärt
Beim energetischen Sanieren gilt es, einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten hier in Kürze vor.
Hier finden Sie eine Sammlung wichtiger gesetzlicher Vorgaben rund ums Thema energetische Sanierung.
Beim energetischen Sanieren gilt es, einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten hier in Kürze vor.
Deutschlands Gebäude müssen klimaneutral werden. Heizen mit Erneuerbaren Energien ergänzt um planvolle Maßnahmen an der Gebäudehülle sind auch unabhängig von möglichen Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weiterhin der Weg zum Ziel.
Seit dem Bruch der Ampelkoalition im Dezember 2024 und verstärkt seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung ist häufig zu hören und zu lesen, dass das "Heizungsgesetz" oder das GEG abgeschafft würden. Das GEG hat zum Ziel, durch die Einsparung von Treibhausgasemissionen im Bereich von Gebäuden einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Dafür stellt das GEG u.a. energetische Anforderungen (z.B. Regelungen zur Gebäudedämmung oder zur Fensterstärke), um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Gleichzeitig werden Vorgaben dazu gemacht, welche Art von Heizung bei einem Heizungstausch in Frage kommt, um den Anteil an klimaschonenden Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung der Gebäude zu erhöhen. Aus diesem Grund wird das GEG umgangssprachlich auch häufig „Heizungsgesetz“ genannt.
Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 02.07.2025) ist tatsächlich noch nicht klar, ob und welche Anpassungen beim GEG vorgenommen werden. Aktuelle Diskussionen drehen sich insbesondere darum, wie die verstärkte Nutzung von Erneuerbaren Energien vorangebracht werden kann. Momentan erfolgt dies über die ordnungsrechtliche Lösung des GEG: Es gibt vor, dass bereits jetzt im Neubau ein Pflichtanteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien eingesetzt werden muss. Bei Bestandsgebäuden gilt dies ebenfalls beim Austausch von Heizungen ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP), und in Hamburg damit spätestens ab dem 30. Juni 2026 (gesetzliche Frist für die Fertigstellung der KWP für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern).
Sicher ist jedoch, dass das Ziel des Bundes der Klimaneutralität bis 2045 auch bei Anpassungen des GEG erhalten bleibt. Denn durch Vorgaben der EU und laut dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird es auch weiterhin klare und verbindliche Ziele zum Klimaschutz geben:
Darüber hinaus hat die Stadt Hamburg im Klimaschutzgesetz das Jahr 2040 als Ziel für die Erreichung von Klimaneutralität in Hamburg gesetzlich festgelegt. Deshalb gilt: Auf die Stadt Hamburg ist Verlass. Denn sowohl das Ziel der Klimaneutralität als auch die Landesförderung durch die Hamburgische Investitions-und Förderbank (IFB Hamburg) bleiben langfristig und zuverlässig erhalten. Im bundesweiten Vergleich sticht die Stadt Hamburg durch ihre fundierte Landesförderung positiv heraus, da diese in vielen Fällen zusätzlich zur Bundesförderung beantragt werden kann. Geschickt kombiniert können Hamburger Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden sich deshalb bis zu 60 Prozent ihrer förderfähigen Kosten bei energetischen Modernisierungen bzw. bis zu 70 Prozent bei der Umstellung auf Erneuerbare Wärme durch die Bundes- und Landesförderung unterstützen lassen.
Die Stadt Hamburg packt es gemeinsam an und bietet Eigentümerinnen und Eigentümern und Vermieterinnen und Vermietern von Wohngebäuden umfassende Hilfe beim Energetischen Sanieren. Dabei ist wichtig: Erneuerbare Wärme und Gebäudeeffizienz gehen Hand in Hand, wenn es darum geht, ein Zuhause fit für die Zukunft zu machen. Informieren Sie sich deshalb hier über die Unterstützungsangebote der Stadt Hamburg: