Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)

Klimaneutralität für ganz Hamburg ist das übergeordnete Ziel des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes.

  • Stadtentwicklung und Wohnen
BSW

Hamburg hat sich das Ziel gesteckt, bis 2040 klimaneutral zu sein und dies gesetzlich festgelegt. Auch Hamburgs Wohngebäude müssen dann klimaneutral sein. Alle wichtigen Informationen rund um das Hamburgische Klimaschutzgesetz können Sie hier nachlesen.

Der Hamburger Klimaplan ist dabei das strategische Herz für die Planung und Umsetzung unserer gesetzlich verankerten Klimaschutzziele, denn dort sind unter anderem Maßnahmen definiert, mit denen wir diese Ziele erreichen können. Der Klimaplan wird fortlaufend weiterentwickelt: Die Maßnahmen werden überwacht und ausgewertet; die Ergebnisse fließen in eine Anpassung des Klimaplans ein, die alle vier Jahre durchgeführt wird. Mehr Informationen zum Hamburger Klimaplan finden Sie hier.

Wichtige Seiten zum Klimaschutzgesetz und Klimaplan

Klimaschutzgesetzt
LGV

Hamburgisches Klimaschutzgesetz / Rechtsverordnungen

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen zum Thema Klimaschutz.

Klimaplan
LGV

Fahrplan zur CO2-Neutralität Der Hamburger Klimaplan – kurz und knapp

Durch die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes infolge des Inkrafttretens des...