Hand in Hand: Kommunale Wärmeplanung (KWP) und Gebäudeeffizienz
Kommunen in ganz Deutschland müssen eine Übersicht und Strategie für die Wärmeversorgung und deren Weiterentwicklung in ihrem Gemeindegebiet erstellen. Dies gibt das Wärmeplanungsgesetz (offiziell: Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) seit Dezember 2023 vor. Die KWP für Hamburg wird aktuell von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erstellt.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) legt strategisch fest, wie Hamburgs Gebäude – und damit auch Ihr Wohngebäude – klimaneutral mit Gebäudewärme versorgt werden können. Dafür wird geprüft, welche klimaneutrale Wärmequellen in welchen Gebieten eingesetzt werden können. Bei der KWP wird nicht nur die bestehende Wärmeinfrastruktur erfasst. Auch die Möglichkeiten für eine sinnvolle Entwicklung zum Beispiel durch die Ausweitung von Wärmenetzen und zur Dekarbonisierung von Wärme (Nutzung von Energiequellen, durch die die Freisetzung des Treibhausgases CO2 gemindert/verhindert wird) werden geprüft und in die Planung mit aufgenommen. Die KWP wird dadurch zu einem zentralen strategischen Baustein für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung im Land.
Berücksichtigen Sie die Ergebnisse der KWP, wenn Sie die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes verbessern, denn die Verbesserung Ihrer Gebäudeeffizienz und die Dekarbonisierung Ihrer Wärmeversorgung gehen Hand in Hand.
Über die KWP können Sie ermitteln, ob auch Ihr Wohngebäude im Bereich eines Wärmenetzes liegt und ob grundsätzlich die Möglichkeit für ein Wärmenetz besteht: Denn bereits jetzt können Sie im Wärmeportal Hamburg Informationen zum Wärmebedarf sowie zur Wärmeerzeugung (einschließlich bestehendem Fernwärmenetz) und -verteilung in Hamburg einsehen.