Gemeinsam sanieren bei Vermietung
Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten für eine bauliche Veränderung durch energetisches Sanieren zum Teil auf Mieterinnen und Mieter umlegen. Dies regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 555b). Wichtig ist, dass dadurch nachhaltig Endenergie eingespart wird.
Die umlegbaren Kosten sind zum Schutz von Mieterinnen und Mietern jedoch begrenzt: Bis zu 8 % der Modernisierungskosten dürfen insgesamt umgelegt werden, wobei sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 3 €/m² erhöhen darf bzw. um maximal 2 €/m², wenn die Miete vor der Modernisierungsmaßnahme weniger als 7 €/m² beträgt.
Gut zu wissen:
Die Kosten für durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen, die dem reinen Erhalt des Wohngebäudes dienen, führen nicht zu einer Mieterhöhung. Bei baulichen Maßnahmen, die sowohl Instandhaltungs- als auch Modernisierungsbestandteile umfassen, werden die Kosten entsprechend zugeordnet. Bei besonderen Mietregelungen wie beispielsweise im Fall einer Staffelmiete kann keine Modernisierungsumlage getätigt werden. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei einer Rechtsberatung.
Um Mieterinnen und Mieter zu schützen, sollten Vermietende verfügbare Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Modernisierungsumlage reduziert sich dadurch erheblich, und die Mieterinnen und Mieter werden geschützt.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) hat genau dafür gleich mehrere Förderprogramme im Angebot – informieren Sie sich hier als Vermietende über Ihre Fördermöglichkeiten!
Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden
Seit dem 01.01.2023 müssen Wohngebäude, die mit Brennstoffen heizen, CO2-Kosten pro Tonne bezahlen (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz („CO2KostAufG“)).
Die Aufteilung der Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Je besser der Zustand, desto mehr tragen Mieterinnen und Mieter die CO2-Kosten. Bei sehr schlechtem Zustand übernehmen Vermieterinnen und Vermieter bis zu 95% der Kosten. Für die Einstufung des Gebäudezustands wurde ein 10-stufiges Modell erstellt.
Prüfen Sie die Möglichkeiten für energetisches Sanieren, um CO2-Kosten zu reduzieren und zum Klimaschutz beizutragen!
Ausnahmen
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es für Wohngebäude, die
- denkmalgeschützt sind,
- durch die kommunale Wärmeplanung einem Anschlusszwang an die Fernwärme unterliegen oder
- bei denen eine Erhaltungsverordnung gilt, die energetisches Sanieren nur eingeschränkt ermöglicht.