Sind Sie Vermieter oder Vermieterin von Wohnungen in Hamburg? Dann helfen Sie uns dabei, Menschen aus Notlagen in Wohnraum zu vermitteln! Wir unterstützen Sie mit Begleitung und Förderung.
Für rund 13.500 Hamburger Haushalte wird dringend Wohnraum gesucht! Familien, Paare und Single-Haushalte, die beispielsweise in zu klein oder zu teuer gewordenen Wohnungen oder in öffentlich-rechtlichen Unterkünften leben, deutsche Staatsbürger wie auch Geflüchtete mit gesichertem Aufenthalt, Menschen mit schwierigen sozialen Biografien, mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung gehören zu den sogenannten vordringlich Wohnungssuchenden. Diese Menschen benötigen angemessenem Wohnraum und Unterstützung bei der Wohnungssuche auf dem Hamburger Wohnungsmarkt. Daher verfügen sie über eine Dringlichkeitsbestätigung (Haushalte aus öffentlich-rechtlichen Unterkünften) oder einen Dringlichkeitsschein (alle weiteren Zielgruppen). Näheres zu dem Personenkreis der vordringlich Wohnungssuchenden finden Sie hier. Die Freie und Hansestadt Hamburg vermittelt diese Haushalte nach Möglichkeit in Wohnraum.
Ihre Wohnung könnte für einen dieser Haushalte ein neues Zuhause sein!
Gesucht werden Wohnungen möglichst mit Bruttokaltmieten innerhalb der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Diese Angemessenheitsgrenzen können um bis zu 30 % überschritten werden, wenn Sie an Menschen vermieten, die bislang in öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünften leben. Siehe dazu: Welche Mieten werden für Leistungsberechtigte übernommen?
Aktuell wird insbesondere für Menschen aus öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünften dringend Wohnraum benötigt. Viele geflüchtete Familien und Alleinstehende leben bereits seit einiger Zeit in Hamburg, haben ein dauerhaftes Bleiberecht, aber keine eigene Wohnung. Für diese und viele andere wohnungslose Haushalte suchen wir bezahlbaren Wohnraum. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Sie bieten Wohnraum, wir unterstützen Sie bei der Vermietung an vordringlich Wohnungssuchende!
Unser Angebot:
- Verfahrenslotsen
Unsere Verfahrenslotsen stehen Ihnen für alle Fragen hinsichtlich der Wohnraumvermietung an vordringlich Wohnungssuchende zur Verfügung, unabhängig von den im Folgenden dargestellten Zuständigkeiten. Die Verfahrenslotsen informieren über alle Themen der Wohnraumversorgung, Förder- und Absicherungsmöglichkeiten für Vermietende. Sie erreichen die Verfahrenslotsen wie folgt:
Funktionspostfach: vermietendegesucht@soziales.hamburg.de
- Finanzielle Förderung
Die Vermietung an vordringlich Wohnungssuchende wird mit Fördermitteln von der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) unterstützt. Für eine unbefristete Vermietung an einen vordringlich wohnungssuchenden Haushalt wird abhängig von der Wohnungsgröße ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro bis 38.000 Euro gezahlt. Alternativ kann auch eine langfristige Belegungsbindung von 20 Jahren mit einem Zuschuss von 25.000 bis 92.000 Euro, ebenfalls abhängig von der Wohnungsgröße, gewählt werden. Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.
Zur Ankaufförderung berät Sie die IFB:
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpartnerin: Kirsten Wörmcke
Telefon: 040 24846 365
E-Mail: k.woermcke@ifbhh.de
Sollten Sie ein Neubauprojekt anstreben, können Sie ebenfalls Fördermittel der IFB und einen Sonderzuschuss für Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die IFB. Dort stehen Ihnen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
- Finanzielle Absicherung durch das Gewährleistungspaket
Wenn Sie in Hamburg an einen Haushalt aus öffentlich-rechtlicher Unterkunft vermieten möchten, können Sie dafür ein Gewährleistungspaket in Anspruch nehmen.
Die Stadt übernimmt Gewährleistungen von bis zu 90 Euro/m² Wohnfläche für den Fall, dass der Mieter oder die Mieterin den Verpflichtungen zur Erhaltung der Mietsache nicht nachkommt und Ersatzleistungen vorzunehmen sind, die von der Mietkaution nicht gedeckt sind.
Hierzu beraten Sie die Verfahrenslotsen, aber auch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle der Bezirksämter (siehe unten), denen die entsprechende Wohnung anzubieten ist.
- Unterstützung durch das Einzugs- und Begleitteam
Das Einzugs- und Begleitteam unterstützt vordringlich Wohnungssuchende und ihre Vermieter im Vermietungsprozess und im ersten Jahr nach Einzug des Haushaltes. Insbesondere Haushalte aus öffentlich-rechtlichen Unterkünften werden durch das Team begleitet.
Das Team berät Wohnungssuchende, begleitet sie ggf. beim Übergang aus der öffentlich-rechtlichen Unterkunft in eigenen Wohnraum und hilft, etwaige Konflikte zu schlichten. Auch Vermietern vordringlich Wohnungssuchender steht es als Ansprechpartner zur Verfügung. Es unterstützt schon bevor ein Mietverhältnis in Gefahr gerät.
- Angebot einer Zwischenvermietung durch F&W
Sie sind Vermieterin oder Vermieter mit einem Wohnungsbestand kleineren oder mittleren Umfangs und möchten eine Wohnung an einen zuvor wohnungslosen Haushalt vermieten, sorgen sich aber zu Beginn um mögliche Risiken? F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W), ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, mietet Ihre Wohnung für zwei Jahre an und vermietet sie weiter an einen Haushalt, aus einer öffentlich-rechtlichen Wohnunterkunft. Durch dieses Angebot haben beide Seiten die Möglichkeit, in einer abgesicherten Situation das Mietverhältnis zu erproben. Bei problemarmem Verlauf wird das Mietverhältnis nach zwei Jahren unbefristet und zu unveränderten Konditionen direkt mit dem wohnungslosen Haushalt fortgesetzt. F&W begleitet das Mietverhältnis während der Zwischenvermietungsphase durch sein Einzugs- und Begleitteam. Während der Zwischenvermietungsphase liegt das Risiko für Mietausfälle und Schäden an der Mietsache bei F&W. Ihr Wohnungsangebot senden Sie bitte an die Sozialbehörde, die die nächsten Schritte veranlasst: vermietendegesucht@soziales.hamburg.de.
- Vermittlung einer Kooperation mit einem sozialen Träger
Die Vermietung an bestimmte Zielgruppen mit Dringlichkeitsscheinen kann auch in Zusammenarbeit mit einem sozialen Träger erfolgen (alternativ zur Begleitung durch das Einzugs- und Begleitteam). Der Vorteil: Der soziale Träger kennt die Menschen, die er vermittelt, aus seiner Arbeit mit ihnen bereits und kann die Mietparteien unterstützen, damit das Mietverhältnis gelingt. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn Sie sich vorstellen können, an Jungerwachsene aus Jugendhilfemaßnahmen, an Frauen aus Frauenhäusern oder an Haftentlassene zu vermieten. Einige Träger bieten Vermietern auch finanzielle Absicherungen oder treten für eine befristete Zeit als Hauptmieter in das Mietverhältnis ein. Die Zusammenarbeit mit einem Träger ist auch bei Inanspruchnahme der Ankaufförderung der IFB (siehe oben) möglich.
Sprechen Sie gerne die Wohnungsabteilungen der Bezirksämter an.
Interesse geweckt? Das können Sie tun:
Wenden Sie sich an die Verfahrenslotsen
Funktionspostfach: vermietendegesucht@soziales.hamburg.de
oder bieten Sie Ihre Wohnung direkt an bei:
- der Fachstelle für Wohnungsnotfälle des zuständigen Bezirksamtes, die Menschen aus öffentlich-rechtlicher Unterbringung, also Geflüchtete und Wohnungslose mit Dringlichkeitsbestätigung, vermittelt (weitere Informationen finden Sie auch hier).
oder
- der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB), wenn Sie die finanzielle Unterstützung durch Ankaufförderung in Anspruch nehmen möchten.
Ihr zuständiges Bezirksamt schlägt Ihnen bei Bedarf potenzielle Mieterinnen und Mieter (mindestens drei Haushalte zur Auswahl) vor.
Die Entscheidung, mit welchem der vorgeschlagenen Haushalte Sie ein Mietverhältnis eingehen, liegt bei Ihnen.
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
- Name / Firma und ggf. Rechtsform, Anschrift, Kontaktdaten und Ansprechperson;
- Angaben zur Liegenschaft und Wohnung (Belegenheit, Stockwerk, Größe der Wohnung, Anzahl der Zimmer, Vorhandensein eines Fahrstuhls), Grundriss und Fotos;
- Angabe über die Höhe und Zusammensetzung der Miete;
- Frühestmögliches Einzugsdatum.
Sofern Sie die Förderung der IFB beantragen möchten, auch Folgendes:
- Legitimationsnachweis als Verfügungsberechtigter der Wohnung;
- Nachweis des entsprechenden Grundbucheintrags (Benennung der Fundstelle reicht);
- Mietvertragsentwurf.