Das Planverfahren liegt in der Zuständigkeit des Senats.
Planungsanlass und Ziel
Die Bundesrepublik Deutschland baut die BAB A7 zwischen Elbtunnel und Bordesholmer Dreieck sechs- bis achtspurig aus. In der Planfeststellung für den Ausbau der A7 in Altona ist der Bau eines ca. 2.300 m langen Tunnelbauwerkes aus Gründen des Lärmschutzes und der Stadtreparatur vorgesehen. Der Tunnel wird über die Regelungen in der Planfeststellung als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff der Autobahnerweiterung mit einer Dachbegrünung versehen.
Ziel des Bebauungsplans Bahrenfeld 53 / Othmarschen 41 / Groß Flottbek 15 ist die Konkretisierung der Gestaltung der Dachbegrünung auf dem Tunnel Altona sowie in seinen Randbereichen auf Grundlage der Planfeststellung und des vorliegenden Entwurfs der Freiraumgestaltung für den Grünzug auf dem Deckel Altona.
Der Entwurf der Freiraumgestaltung sieht ein Parkband mit Geh- und Radweg sowie punktuellen Platz- und Parkaufweitungen an den Verkehrsachsen sowie an den durch die A7 bisher zerschnittenen Parkanlagen vor. Das Parkband wird auf der östlichen Seite begleitet durch ca. 332 Kleingartenparzellen. Das neue Parkband wird mit einer fast kreuzungsfreien Strecke über eine Länge von über zwei Kilometern Teil des übergeordneten Fuß- und Radwegesystems werden.
Bisherige Verfahrensschritte
Vom 3. Februar 2025 bis einschließlich 17. Februar 2025 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Die Unterlagen waren im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Zusätzlich standen die Planunterlagen im Zeitraum der oben genannten Beteiligungsfrist während der Dienststunden bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in gedruckter Form zu Einsicht bereit.
Link
- Luftbild und weitere Karten zu diesem Plangebiet können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen.