Das Planverfahren liegt in der Zuständigkeit des Senats.
Plangebiet
Das etwa 6,5 ha große Plangebiet liegt im Bezirk Altona in den Stadtteilen Altona-Nord und Bahrenfeld (Ortsteile 209 und 215). Es weist innerhalb des Hamburger Stadtgebiets eine zentrale Lage auf und befindet sich sowohl in der Nähe des Altonaer Zentrums, der Großen Bergstraße und der Ottenser Hauptstraße als auch in der Nähe der Osterstraße, dem Zentrum des Bezirks Eimsbüttel.
Planungsziel
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Empfangsgebäudes des neuen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona am Diebsteich schaffen. Die nutzungsgemischte Bebauung soll mit den beiden Hochhäusern einen städtebaulich-hochbaulichen Akzent am neuen Bahnhofsstandort setzen. Das Projekt integriert die bahnbetrieblich notwendige Bahnhofshalle. Zudem werden im Bebauungsplan die notwendigen Flächen für die verkehrliche Erschließung des Bahnhofs gesichert.
Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Weitere Informationen zum Planungsvorhaben
Zusätzliche Informationen zum neuen Bahnhofsgebäude und zur Verlegung der Bahnanlagen finden Sie auf der Projekthomepage der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: www. hamburg.de/diebsteich
Aktueller Hinweis
Der Bebauungsplanentwurf wurde in einer Öffentlichen Informationsveranstaltung am
2. März 2022 vorgestellt und anschließend der Zeit vom 3. März 2022 bis 11. April 2022 in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen öffentlich ausgelegt.
Link
- Luftbild und weitere Karten zu diesem Plangebiet können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen