Die Planverfahren liegen in der Zuständigkeit des Senats.
Plangebiete
Die betroffenen Plangebiete liegen in folgenden Stadtteilen:
Lage der Gebiete siehe Downloads unten.
Planungsziel
Mit den Planverfahren soll das in Durchführungsplänen, Baustufenplänen und Bebauungsplänen auf Grundlage der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 festgesetzte Planrecht für Geschäftsgebiete aufgehoben werden. Als Folge der Aufhebung der Geschäftsgebiete werden neue Bauvorhaben im Plangebiet planungsrechtlich nach § 34 des Baugesetzbuchs beurteilt. Durch die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen kann im Einzelfall und unter Beachtung der Eigenart der näheren Umgebung u. a. auch zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Durch die Aufhebung der mit dem Geschäftsgebiet verbundenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung kann zudem eine ebenfalls an der Eigenart der näheren Umgebung orientierte Dichte umgesetzt werden. Dieses entspricht den Zielen der Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt – Hamburger Maß.
Daten zu den Verfahren
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen führte für die Bebauungsplan-Entwürfe Barmbek-Nord 39, Barmbek-Süd 43, Barmbek-Süd 44, Langenhorn 2 (1. Änderung) und Uhlenhorst 16 vom 15. Mai 2023 bis 12. Juni 2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung durch.
Die Änderungsverfahren sind am 7. Januar 2020 eingeleitet worden.
Derzeit befinden sich die Verfahren in interner Bearbeitung.