Die Planverfahren liegen in der Zuständigkeit des Senats.
Plangebiete
Die zu ändernden Baustufenpläne liegen in folgenden Stadtteilen:
Lage der Gebiete siehe Downloads unten.
Planungsziel
Durch die Änderung der Baustufenpläne soll die Festsetzung „besonders geschütztes Wohngebiet“ nach § 10 der Baupolizeiverordnung von 1938 geändert werden in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung von 1990. Hierdurch soll die Umsetzung von städtebaulichen Zielsetzungen - insbesondere die Einrichtung zusätzlicher Wohnfolgenutzungen in den Wohngebieten - ermöglicht werden.
Daten zu den Verfahren
Die Änderungsverfahren sind durch Beschlüsse vom 7. April 2016 eingeleitet worden.
Die Öffentlichen Plandiskussionen haben stattgefunden:
für die Änderung des Baustufenplans Harvestehude-Rotherbaum am 14. September 2016,
für die Änderung der Baustufenpläne Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Sasel, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt am 12. Oktober 2016.
Die Auslegung der Entwürfe hat vom 23. November 2016 bis 23. Dezember 2016 stattgefunden
Auslegungsfassungen