Vorbereitende Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Umfeld des zukünftigen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona am Diebsteich.
Abgeschlossene Umlegungsverfahren
Umlegungsgebiet U 348 - Am Hegen / Am Sooren
Lage
Bezirk: Wandsbek Das Umlegungsgebiet liegt im Stadtteil Alt-Rahlstedt und umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes Rahlstedt 29. Das Umlegungsgebiet grenzt im Norden an die Straße Am Sooren, und zwar von dem Grundstück zwischen den Hausnummern 6 und 8 bis zu Hausnummer 18. Im Süden wird das Umlegungsgebiet begrenzt durch die Straße Am Hegen, dort von Hausnummern 17 bis 29.
Zum Zeitpunkt der Einleitung: Ursprünglich ca. 3,5 ha, aktuell ca. 3,2 ha
Anzahl geplanter Wohneinheiten
Bis zu 37 WE in Einfamilien- oder Doppelhäusern.
Wesentliche Umlegungsziele
Zur Erschließung des Blockinnenbereichs zwischen den Straßen Am Sooren und Am Hegen für eine im Bebauungsplan vorgesehene Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern soll eine Straßenverkehrsfläche in Verlängerung der Stichstraße Sorenstieg bereitgestellt und die Grundstücke neu geordnet werden.
Bisherige Bekanntmachungen
Umlegungsbeschluss vom 01.12.2000 Teil-Umlegungsplan (aufgehoben) vom 27.05.2010 Vorwegnahme der Entscheidung vom 02.10.2019 Einstellungsbeschluss vom 12.02.2025
Kontakt
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Herr Dr. Andreas Hentschel Telefon: +49 40 428 40 8443
Bezirk: Bergedorf Das Umlegungsgebiet liegt im Stadtteil Bergedorf südlich der Bergedorfer Innenstadt und umfasst den östlichen Teilbereich des Bebauungsplans Bergedorf 111 zwischen der Straße Brookdeich im Norden und der Bahnstrecke Hamburg-Nettelnburg – Geesthacht im Süden.
429 WE im Geschosswohnungsbau, mindestens 30% im öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau.
Wesentliche Umlegungsziele
Zur raschen Verwirklichung der angestrebten Neubebauung in dem Bereich haben die Freie und Hansestadt Hamburg und die Grundeigentümer die Durchführung eines amtlichen Umlegungsverfahrens vereinbart. Die vereinbarte amtliche Umlegung flankiert den zwischen den Eigentümern und dem Bezirksamt Bergedorf geschlossenen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Bergedorf 111 zur Schaffung eines urbanen Gebiets südlich der Bergedorfer Innenstadt.
Bisherige Bekanntmachungen
Umlegungsbeschluss vom 05.06.2024 Umlegungsplan vom 16.04.2025
Kontakt
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Herr Dr. Andreas Hentschel Telefon: +49 40 428 40 8443