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Kontinuierliche Anpassung an die Erfordernisse der Stadtentwicklung

Wann wird der Flächennutzungsplan geändert oder berichtigt?

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Der Flächennutzungsplan wurde erstmals 1973 aufgestellt und wird seitdem fortgeschrieben. Nach einer grundlegenden Überarbeitung erfolgte in 1997 eine Neubekanntmachung des gesamten Flächennutzungsplans. Seitdem wird er fortwährend aktualisiert, um den Zielvorstellungen und Erfordernissen der Stadtentwicklung weiterhin bestmöglich zu entsprechen.

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Dies ist z.B. der Fall, wenn zu erarbeitende Bebauungspläne nicht den übergeordneten Zielen des Flächennutzungsplans entsprechen. Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden bzw. dessen grundsätzlichen Aussagen entsprechen. Daher werden örtlich begrenzte Änderungen des Flächennutzungsplans meistens parallel zu Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die Bebauungsplanverfahren werden dabei in der Regel von den jeweiligen Bezirken bearbeitet, nur in wenigen Fällen durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), z.B. in der HafenCity und in der Mitte Altona.

Daneben erfolgen Änderungen des Flächennutzungsplans auch, ohne dass parallel ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Eine wichtige eigenständige Änderung des Flächennutzungsplans war in der Vergangenheit z. B. die Darstellung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen.

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung, die den in § 13a des Baugesetzbuchs genannten Kriterien entsprechen, wird kein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans durchgeführt. Nach Feststellung eines solchen Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan berichtigt, indem er in den Grenzen dieses Bebauungsplans entsprechende neue Darstellungen erhält. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens statt, wobei über die Berichtigung des Flächennutzungsplans informiert wird.

Zur Sicherung und Koordinierung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gesamtstadt liegen die inhaltliche Federführung und die Verfahrensverantwortung für die Flächennutzungsplanung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Damit ist gewährleistet, dass bei Fortentwicklungen und Änderungen des Flächennutzungsplans übergeordnete und gesamtstädtische, thematische und räumliche Zusammenhänge gewahrt werden.

Änderungen und Berichtigungen seit 1997

FNP-Änderungen

Festgestellte Änderungen des Flächennutzungsplans

Folgende Änderungen des Flächennutzungsplans wurden seit Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 festgestellt:

Berichtigungen

Berichtigungen des Flächennutzungsplans

Folgende Berichtigungen gemäß § 13a Absatz 2 BauGB wurden seit Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 durchgeführt:

Nachrichtliche Übernahmen

Nachrichtliche Übernahmen in den Flächennutzungsplan

Folgende Planfeststellungen wurden seit Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 in den Flächennutzungsplan übernommen:

Bebauungspläne und Flächennutzungplan online

BUE

Planportal

Landschaftsprogramm mit Karte Arten- und Biotopschutz sowie Flächennutzungsplan und Bebauungspläne hier online.

Grüne Metropole an der Elbe

BUE

Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm dient als Steuerungsinstrument für die Entwicklung von Natur und Landschaft in Hamburg.

Wichtige Unterlagen

Laufende Planverfahren

Bebauungspläne

Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen Teil des Stadtgebiets. Die im Verfahren befindlichen und die festgestellten Bebauungspläne der Stadt Hamburg können Sie hier im Internet ansehen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet dar. Die im Verfahren befindlichen und die festgestellten Änderungen können Sie hier im Internet ansehen.

Veröffentlichungen

Öffentliche Ausschreibungen

Hier finden sie eine Übersicht der aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen