Grenze des Plangebietes
Die Änderungsbereiche befinden sich nördlich und südlich des Neubergerwegs und westlich der U1.
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ein bereits nördlich des Neubergerwegs vorhandenes und im geltenden verbindlichen Planrecht (Durchführungsplan D179 vom 27.01.1961) ausgewiesenes Geschäftsgebiet und ein südlich des Neubergerwegs gelegenes Feuerwehrgebäude planerisch gesichert werden. Das Feuerwehrgelände wurde bisher nicht im verbindlichen Planrecht als solches ausgewiesen.
Vorgesehener Planinhalt
Der Flächennutzungsplan stellt heute im Änderungsbereich „Grünflächen“ dar. Zukünftig sollen dort „Wohnbauflächen“ dargestellt werden.
Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 1,23 ha.
Parallele Änderungsverfahren
Die Änderung des Flächennutzungsplans F01/26 erfolgt im Zusammenhang mit der Änderung des Landschaftsprogramms L01/26 parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Langenhorn 75.
Aktuelles
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis zum 15. Juli 2026 statt.
Weitere Informationen finden Sie hier.