Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Anlass der Planung sind die durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgelegten Flächenziele für den Ausbau der Windenergie in den einzelnen Bundesländern. Danach muss die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nach der Anlage zu § 3 Absatz 1 WindBG bis zum 31. Dezember 2027 0,25 % (entspricht ca. 189 ha) und bis zum 31. Dezember 2032 0,5 % der Landesfläche (entspricht ca. 378 ha) als Windenergiegebiete ausweisen.
Ziel des Änderungsverfahrens ist die Prüfung der bisherigen Eignungsgebiete sowie die Identifizierung von neuen Windpotenzialflächen zur Darstellung im Flächennutzungsplan sowie im Landschaftsprogramm.
Vorgesehener Planinhalt
Ziel der Änderung ist die Darstellung von „Vorranggebieten für Windenergieanlagen“, die dem Charakter von Windenergiegebieten im Sinne des § 2 WindBG entsprechen. Hierdurch wird im Flächennutzungsplan die jeweilige, grundsätzliche fortbestehende Art der Nutzung (zumeist „Flächen für die Landwirtschaft“) für die Änderungsbereiche überlagert.
Auf den im beplanten Innenbereich befindlichen Flächen kann abweichend die Möglichkeit der Darstellung von „Sonderbauflächen“ mit einer entsprechenden Zweckbestimmung für Windenergieanlagen geprüft werden.
Die Gesamtgröße der Änderungsbereiche beträgt nach derzeitigem Stand etwa 764 ha.
Grenze des Plangebietes
Die Änderungsbereiche des Verfahrens erstrecken sich auf derzeit 19 Potential- sowie Bestandsflächen mit Größen von 1,5 bis 184,7 ha.
Die Änderungsbereiche, die durch erste Vorprüfungen ermittelt wurden, liegen in den Bezirken Hamburg-Mitte (Wilhelmsburg), Altona (Sülldorf, Rissen), Wandsbek (Duvenstedt, Volksdorf, Rahlstedt), Bergedorf (Allermöhe, Spadenland, Ochsenwerder, Kirchwerder, Curslack, Altengamme, Neuengamme, Bergedorf) und Harburg (Neuland, Gut Moor, Marmstorf, Francop).
Eine Übersichtskarte, eine Informationsbroschüre sowie Kurzsteckbriefe werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Im Laufe des Verfahrens sind Anpassungen der Änderungsbereiche aufgrund weiterer Prüfungen und Gutachten je nach deren Auswirkungen auf die Einschätzung der Eignung der einzelnen Flächen möglich.
Parallele Änderungsverfahren
Das Landschaftsprogramm wird entsprechend geändert.
Bisherige Verfahrensschritte
Für die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms „Windenergiegebiete in Hamburg" wurde vom 17. September bis 6. Oktober 2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet über Bauleitplanung Online (mit ergänzender öffentlicher Auslegung in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) durchgeführt.
Als weiteres Format fanden zwei Informationsveranstaltungen statt, in denen die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Änderungsverfahren informiert wurde.
Aktuelle Verfahrensschritte
Die Frist zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist seit dem 7. Oktober 2024 beendet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.
Die Dokumentation der frühzeitigen Beteiligungen wird nach Erstellung hier zur Verfügung gestellt.
Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen mit Stand von der vergangenen Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit unter Downloads einzusehen.
Ausblick
Der nächste Schritt zur Möglichkeit der Beteiligung und Abgabe von Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu diesem Verfahren findet nach interner Bearbeitung des Verfahrens, u.a. nach Auswertung von Gutachten und abschließender Prüfung der Flächen auf Eignung, statt. Der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung wird frühzeitig bekannt gegeben.
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich an windflaechen@bsw.hamburg.de