Grenze des Plangebietes
Die Änderungsbereiche befinden sich zum einen auf dem Gelände der KZ Gedenkstätte in Neuengamme und zum anderen nördlich des Horster Damms nahe der Landesgrenze im Stadtteil Altengamme des Bezirks Bergedorf. (Ortsteile 605 und 606).
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Es wird das Symbol „Vollzugsanstalt“ am Horster Damm in Altengamme entfernt.
Außerdem wird im Bereich der KZ-Gedenkstätte in Neuengamme die Darstellung „Flächen für den Gemeinbedarf“ einschließlich des Symbols „Vollzugsanstalt“ dem Flächennutzungsplan entnommen und durch „Flächen für den Gemeinbedarf, die nicht oder nur geringfügig bebaut werden sollen“, ersetzt. Das Symbol „Kulturelle Einrichtung“ für die hier vorhandene Gedenkstätte gilt künftig auch für diesen Bereich.
Vorgesehener Planinhalt
Die bisher als „Flächen für den Gemeinbedarf“ dargestellten Flächen soll zukünftig als „Flächen für den Gemeinbedarf, die nicht oder nur geringfügig bebaut werden sollen" dargestellt werden.
Die Größe des Änderungsbereiches beträgt etwa 4,8 ha.
Parallele Änderungsverfahren
Das Landschaftsprogramm wird im Bereich Neuengamme entsprechend geändert.
Aktuelles
Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 25. Februar bis 27. März 2022 in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen öffentlich ausgelegt.