Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs und enthält Ziele der Raumordnung und der Stadtentwicklung. So stellt er gemäß § 5 des Baugesetzbuches die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dar.
Dargestellt werden insbesondere verschiedene Arten von Bauflächen (z.B. Wohnbauflächen, Gewerbliche Bauflächen oder Gemischte Bauflächen) und Freiflächen (z.B. Grünflächen, Wald oder Flächen für die Landwirtschaft). Gesamtstädtische Leitbilder wie das Modell der Entwicklungsachsen und das Zentrenkonzept finden sich im Flächennutzungsplan wieder.
Genau wie sich die Stadt Hamburg stetig weiterentwickelt, wird auch der Flächennutzungsplan kontinuierlich überarbeitet und aktualisiert, um die aktuellen Ziele der Stadtentwicklung bestmöglich widerzuspiegeln.
Der Flächennutzungsplan und seine Änderungen werden von der Bürgerschaft beschlossen. Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, entfaltet darüber hinaus aber keine Außenwirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche z.B. auf Baugenehmigungen herzuleiten. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung nur in den Grundzügen dar und lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden verbindlichen Bauleitpläne.
Woraus besteht der Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan wurde 1973 beschlossen, durch Änderungsverfahren überarbeitet und 1997 neu bekannt gemacht. Er besteht aktuell aus:
- der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht von 1997 sowie dem zugehörigen Beiblatt „Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke“,
- den Änderungsblättern mit Begründungen zu den nach der Neubekanntmachung beschlossenen FNP-Änderungen sowie
- den Änderungsblättern zu den Berichtigungen.
Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklung mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten.
Der aktuelle Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm können über das Planportal aufgerufen werden.