Grenze des Plangebietes
Die Änderungsbereiche befinden sich nördlich und südlich des Neubergerwegs und westlich der U1.
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit der Änderung des Landschaftsprogramms sollen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ein bereits nördlich des Neubergerwegs vorhandenes und im geltenden verbindlichen Planrecht (Durchführungsplan D179 vom 27.01.1961) ausgewiesenes Geschäftsgebiet und ein südlich des Neubergerwegs gelegenes Feuerwehrgebäude planerisch gesichert werden. Das Feuerwehrgelände wurde bisher nicht im verbindlichen Planrecht als solches ausgewiesen.
Vorgesehener Planinhalt
Das Landschaftsprogramm stellt heute im Änderungsbereich das Milieu „Parkanlage“ dar. Als milieu-übergreifende Funktionen werden „Entwickeln des Landschaftsbildes“ und „Erhöhte Grundwasserempfindlichkeit“ dargestellt. Zukünftig soll im Änderungsbereich das Milieu „Etagenwohnen“ dargestellt werden sowie die bisherigen milieuübergreifenden Funktionen „Entwickeln des Landschaftsbildes“ und „Erhöhte Grundwasserempfindlichkeit“.
Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 1 ha.
Parallele Änderungsverfahren
Die Änderung des Landschaftsprogramms L01/26 erfolgt im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplans F01/26 parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Langenhorn 75.
Aktuelles
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis zum 7.August 2026 statt.
Weitere Informationen finden Sie hier.