Grenze des Plangebietes
Der Änderungsbereich liegt östlich der Ochsenwerder Landstraße, zwischen dem Vogts-Brack im Süden und der vorhandenen Bebauung im Norden und reicht im Osten bis an den Marschbahndamm (Ortsteil 608).
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Die Änderung des Landschaftsprogramms (LaPro) soll die Voraussetzungen für eine behutsame, wohnbauliche Entwicklung im ländlichen Raum, unter Wahrung der landschaftsprägenden Grünstrukturen und Stärkung des Biotopverbund, aufgrund der bedeutenden Lage innerhalb des 2. Grünen Rings schaffen.
Vorgesehener Planinhalt
Im Landschaftsprogramm soll künftig überwiegend das Milieu „Dorf" mit angrenzender Parkanlage dargestellt werden. Der Verlauf des 2. Grünen Rings wird an die geplante Dorfgebietsgrenze verschoben sowie erweitert und bezieht künftig einen Teil der neuen Biotopverbundflächen nördlich des Marschbahndamms mit ein. Das geplante Landschaftsschutzgebiet wird um das Milieu „Dorf“ herumgeführt.
Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 2,8 ha.
Parallele Änderungsverfahren
Die Änderung des Landschaftsprogramms erfolgt im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung parallel zum Bebauungsplan Ochsenwerder 15.
Bisherige Verfahrensschritte
Die Öffentliche Plandiskussion hat in Form einer Auslegung vom 29. November 2021 bis zum 10. Dezember 2021 stattgefunden.