Grenze des Plangebietes
Der Änderungsbereich wird begrenzt nordöstlich durch den Holstenkamp und südwestlich von der Von-Hutten Straße.
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit der Änderung des Landschaftsprogramms (LaPro) sollen auf der programmatischen Ebene der vorbereitenden Landschaftsplanung Voraussetzungen für Wohnungsbau auf einer Teilfläche von Flächen des Grünen Netzes innerhalb des 2. Grünen Ringes, die bei Inanspruchnahme eine Flächenkompensation erforderlich machen, geschaffen werden.
Vorgesehener Planinhalt
Im Landschaftsprogramm sollen zukünftig Flächen für Wohnungsbau dargestellt werden.
Die Größe des Änderungsbereiches umfasst ca. 0,6 ha.
Parallele Änderungsverfahren
Die Änderung des Landschaftsprogramms erfolgt im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bahrenfeld 73.
Aktueller Hinweis
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durch die Corona-Pandemie bedingt in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis 8. Juli 2020 durchgeführt.