Das Planverfahren liegt in der Zuständigkeit des Senats.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan Othmarschen 42 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von rund 90 neuen Wohneinheiten in einer gut erschlossenen zentralen Lage mit bestehender Infrastruktur geschaffen werden. Für das Plangebiet ist daher eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauung aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau mit zwei bis vier Geschossen geplant. Zum Erhalt des grünen Charakters des Gebietes sind Festsetzungen zum Schutz des erhaltenswerten Baum- und Strauchbestandes und zum Anpflanzen von neuen Gehölzstrukturen vorgesehen. Die Sportplatznutzung wurde bereits in den neuen Sportpark Baurstraße verlagert.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren werden Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms durchgeführt.
Aktueller Hinweis
Die Verordnung über den Bebauungsplan Othmarschen 42 ist am 29. März 2022 festgestellt worden (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 8. April 2022, Seite 245).
Link
- Luftbild und weitere Karten zu diesem Plangebiet können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen.