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Funktion und Zielsetzung

Gesamtstädtische Entwicklungsplanung

Das Landschaftsprogramm mit seinen Aussagen zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist für Politik und Verwaltung grundlegend. Bei Planungen und sonstigen Entscheidungen sind die Inhalte des Landschaftsprogramms, insbesondere die dargestellten Freiflächen, zu berücksichtigen. Somit dient es als Steuerungsinstrument für die von Entwicklung von Natur und Landschaft auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

  • Stadtentwicklung und Wohnen
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BUE

Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm mit seinen Aussagen zur Entwicklung von Natur und Landschaft bindend. Sie müssen sich bei ihren Planungen und Entscheidungen an dessen Darstellungen orientieren und messen. Somit dient das Landschaftsprogramm der Umweltvorsorge und dem Erhalt der Lebensqualität in Hamburg.

Das Landschaftsprogramm ist aber auch Teil eines differenzierten Gesamtplanungssystems zu dem u.a. der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne gehören. Die Ziele und Inhalte des Landschaftsprogramms sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bei unterschiedlichen und teilweise sogar konkurrierenden Ziele und Interessen der einzelnen Pläne, müssen diese untereinander und gegeneinander abgewogen werden.

Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm keinen Rechtsanspruch ableiten. Seine Ziele und Inhalte sind nicht einklagbar.

Kontakt

Andreas Schultz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft