Stadtentwicklung

Kommission für Stadtentwicklung

  • Stadtentwicklung und Wohnen

Bebauungspläne

Für Bebauungspläne sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. Lediglich Bebauungspläne in der HafenCity sowie in besonderen und im Einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt. In diesen besonderen Fällen hat der Senat das Bebauungsplanverfahren an sich gezogen (evozierte Bebauungspläne) oder die Bebauungspläne liegen in möglichen der Zuständigkeit des Senats vorbehaltenen Gebieten (Bebauungspläne in möglichen Vorbehaltsgebieten).

Senatspläne

An Bebauungsplänen, für die der Senat zuständig ist (Senatspläne), wirkt die Kommission für Stadtentwicklung mit. Sie ersetzt im Falle der Senatspläne die Mitwirkung der politischen Gremien in den jeweiligen Bezirken.

Kommission

Die Kommission für Stadtentwicklung tagt grundsätzlich öffentlich unter dem Vorsitz der Staatsrätin/des Staatsrats der für die Stadtentwicklung zuständigen Behörde. Ihr gehören 14 aus der Mitte der Bürgerschaft gewählte Mitglieder, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählte ehrenamtlichen Mitglieder und zwei vom Senat bestellte Mitglieder an. Sie wirkt an den wesentlichen Verfahrensschritten mit.

Rechtliche Grundlagen und Verordnungen

  • Rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Kommission für Stadtentwicklung ist das Bauleitplanfeststellungsgesetz in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 18. November 2025 (HmbGVBl. S. 679) insbesondere die §§ 9 bis 11.
  • Die Weiterübertragung der Zuständigkeit für die Bebauungspläne auf die Bezirke ist geregelt in der Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Bauleitplanung und der Landschaftsplanung (Weiterübertragungsverordnung-Bau) in der Fassung vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481, zuletzt geändert am 19. August 2025 (HmbGVBl. S. 506, 508).

Sitzungstermine

Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Geschäftsstelle Kommission für Stadtentwicklung
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg

Timo Weedermann-Korte
Telefon: 040 42840-8279
E-Mail: timo.weedermann-korte@bsw.hamburg.de

 

Wichtige Unterlagen

Bebauungspläne – Geplante Nutzungen in Baugebieten
Flächennutzungsplan – Festsetzungen für städtebauliche Ordnung
Ausschreibungen – Überblick der VOB/VOL-Ausschreibungen

Download

Mitglieder Kommission Stadtentwicklung

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Bebauungspläne und Flächennutzungplan online

Stadt- und Landschaftsplanung online
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Planportal

Landschaftsprogramm mit Arten- und Biotopschutz sowie Flächennutzungsplan und Bebauungspläne hier online.

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