Das Planverfahren liegt in der Zuständigkeit des Senats.
Planungsziel
Der Bebauungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 vom 5. Juni 1998 sowie der Grünordnungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 vom 11. Juni 1998 haben die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Deponie Feldhofe geschaffen, auf der Baggergut aus der Elbe aufgebracht, behandelt und entsorgt wird. Eine Deponieerweiterung soll nun die Kapazitäten für die kommenden 40 Jahre sichern. Hierzu ist ein Planfeststellungsverfahren gem. § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erforderlich, das bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft durchgeführt wird. Dessen wesentliche Inhalte sind nicht mehr mit dem Bebauungsplan vereinbar. Rechtlich ist ein qualifizierter Bebauungsplan als planungsrechtliche Grundlage zusätzlich zur Planfeststellung nicht erforderlich. Daher sollen der Bebauungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 sowie der zugehörige Grünordnungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 aufgehoben werden.
Aktueller Hinweis
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in Form einer öffentlichen Auslegung vom 24. Oktober 2022 bis einschließlich 24, November 2022 stattgefunden.
Link
- Luftbild und weitere Karten zu diesem Plangebiet können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen.