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Aufhebung eines Bebauungsplans und eines Grünordnungsplans

Moorfleet 9/Billwerder 22 - Deponie Feldhofe

Das Plangebiet umfasst die Flächen der heutigen Deponie Feldhofe südöstlich der Autobahn A 1 und nordöstlich der Autobahn A 25. Zudem sollen Teilflächen des Bebauungsplans Moorfleet 9/Billwerder 22 nordwestlich der A 1 aufgehoben werden, die durch den Bebauungsplan Moorfleet 16 nicht überplant worden sind.

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bsw

Das Planverfahren liegt in der Zuständigkeit des Senats.

Planungsziel

Der Bebauungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 vom 5. Juni 1998 sowie der Grünordnungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 vom 11. Juni 1998 haben die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Deponie Feldhofe geschaffen, auf der Baggergut aus der Elbe aufgebracht, behandelt und entsorgt wird. Eine Deponieerweiterung soll nun die Kapazitäten für die kommenden 40 Jahre sichern. Hierzu ist ein Planfeststellungsverfahren gem. § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erforderlich, das bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft durchgeführt wird. Dessen wesentliche Inhalte sind nicht mehr mit dem Bebauungsplan vereinbar. Rechtlich ist ein qualifizierter Bebauungsplan als planungsrechtliche Grundlage zusätzlich zur Planfeststellung nicht erforderlich. Daher sollen der Bebauungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 sowie der zugehörige Grünordnungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 aufgehoben werden.

Aktueller Hinweis

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  hat in Form einer öffentlichen Auslegung vom  24. Oktober 2022 bis einschließlich 24, November 2022 stattgefunden.

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