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Mitwirkungsmöglichkeiten

Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Sie erfolgt in zwei Stufen.

BSU

1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bürgerbeteiligung in der Stadtplanung
Bezirksamt Eimsbüttel

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet mit ergänzender öffentlicher Auslegung oder in Form einer öffentlichen Plandiskussion statt. Sie steht am Anfang eines Bebauungsplanverfahrens sowie von Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms. Verantwortlich für ein Bebauungsplanverfahren ist in der Regel der Stadtplanungsausschuss der jeweiligen Bezirksversammlung. Der Vorsitzende des Stadtplanungsausschusses leitet im Fall einer öffentlichen Plandiskussion die Veranstaltung. Änderungen des Flächennutzungsplans sind in den Händen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Änderung des Landschaftsprogramms durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschafts durchgeführt werden.

Der Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung in Form einer Veröffentlichung im Internet oder im Fall einer öffentlichen Plandiskussion Zeit und Ort der Veranstaltung werden durch Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger, durch Plakatierung vor Ort sowie Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

Durch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung anhand von ersten Konzepten und Vorentwürfen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen dargestellt und erläutert.

Sie haben digital oder bei einer Plandiskussion auch vor Ort die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen. Im Falle einer Plandiskussion wird die Veranstaltung protokolliert.

Alle Stellungnahmen werden vom dem jeweils zuständigen Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes beziehungsweise der jeweilig zuständigen Behörde ausgewertet. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens berät der Stadtplanungsausschuss über die Auswertung der auf den Bebauungsplan bezogenen Stellungnahmen in einer seiner darauf folgenden Sitzungen. Bei Änderungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms erfolgt die Auswertung intern.

2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (sowie ergänzende öffentliche Auslegung)

Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bebauungsplanentwurf wird der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats in Form einer Veröffentlichung im Internet mit ergänzender öffentlicher Auslegung bereitgestellt. Die Auslegung findet -je nach Planart und Zuständigkeit- im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes oder in den Räumlichkeiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft statt.

Der Zeitraum der Veröffentlichung im Internet sowie der ergänzenden parallelen öffentlichen Auslegung wird durch Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger sowie durch Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

Für die Dauer der Beteiligung können Sie den Bebauungsplanentwurf oder die Entwürfe zu den Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms einsehen und sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Fachamtes erläutern lassen. Sie können Ihre Stellungnahme zu Protokoll geben, schriftlich oder über Bauleitplanung Online digital einreichen.

Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis wird im Falle eines Bebauungsplanverfahrens dann zusammen mit dem Bebauungsplanentwurf dem Stadtplanungsausschuss und der Bezirksversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Im Rahmen der Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm findet eine Prüfung sowie mögliche Einarbeitung der Ergebnisse intern statt. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen der Planentwürfe, kann eine erneute Auslegung erforderlich werden.

Wenn Sie im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie nach Feststellung des Bebauungsplans, der Flächennutzungsplanänderung oder der Landschaftsprogrammänderung eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (hier: Bauleitplanverfahren und Verfahren zu Landschaftsprogrammänderungen) finden Sie im untenstehenden Download.


Download

Datenschutzerklärung für Bauleitplanverfahren und Änderungs- bzw. Berichtigungsverfahren des Landschaftsprogramms

PDF herunterladen [PDF, 118,4 KB]

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