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Mitwirkungsmöglichkeiten

Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

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Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Sie erfolgt in zwei Stufen.

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BSU

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bürgerbeteiligung in der Stadtplanung
Bezirksamt Eimsbüttel

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet mit paralleler öffentlicher Auslegung oder in Form einer öffentlichen Plandiskussion statt. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Verantwortlich ist der Stadtplanungsausschuss der jeweiligen Bezirksversammlung. Der Vorsitzende des Stadtplanungsausschusses leitet im Fall einer öffentlichen Plandiskussion die Veranstaltung.

Zeitraum der Frühzeitigen Beteiligung oder im Falle einer öffentlichen Plandiskussion Zeit und Ort der Veranstaltung werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger, durch Plakatierung vor Ort sowie Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung anhand von ersten Konzepten und Vorentwürfen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen dargestellt und erläutert.

Sie haben digital oder bei einer Plandiskussion auch vor Ort die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen.

Im Falle einer Plandiskussion wird die Veranstaltung protokolliert. Alle Stellungnahmen werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes ausgewertet. Der Stadtplanungsausschuss berät über diese Auswertung in einer seiner darauf folgenden Sitzungen.

2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (sowie ergänzende öffentliche Auslegung)

Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bebauungsplanentwurf wird für die Dauer eines Monats in Form einer Veröffentlichung im Internet mit paralleler öffentlicher Auslegung den Öffentlichkeit bereitgestellt. Die Auslegung findet im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes statt.

Der Zeitraum der Veröffentlichung im Internet sowie der ergänzenden parallelen öffentlichen Auslegung wird durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger sowie durch Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

Für die Dauer der Beteiligung können Sie den Bebauungsplanentwurf einsehen und sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachamtes erläutern lassen. Sie können Ihre Stellungnahme zu Protokoll geben, schriftlich oder über Bauleitplanung Online digital einreichen.

Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis wird mit dem Bebauungsplanentwurf dann dem Stadtplanungsausschuss und der Bezirksversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes, kann eine erneute Auslegung erforderlich werden.

Wenn Sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie nach Feststellung des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (hier: Bauleitplanverfahren und Verfahren zu Landschaftsprogrammänderungen) finden Sie im untenstehenden Download.


Download

Datenschutzerklärung für Bauleitplanverfahren und Änderungs- bzw. Berichtigungsverfahren des Landschaftsprogramms

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