Über das Verfahren

Vorbereitende Untersuchungen Harburg

Die vorbereitenden Untersuchungen im Bereich des östlichen Binnenhafens und der nördlichen Harburger Innenstadt sind im April 2026 vom Senat beendet worden. Der Untersuchungsbereich mit einer Größe von 45 Hektar hat aufgrund seiner Lage und Funktion eine besondere städtebauliche und wirtschaftliche Bedeutung für den Bezirk Harburg.

  • Stadtentwicklung und Wohnen
Schrägluftbild VU-Harburg Geltungsbereich
FHH-Atlas

Mit Beschluss vom 21. April 2026 hat der Senat die vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Harburg (VU Harburg) beendet. Zugleich hat er dem erstellten Rahmenplan „Harburg – Östlicher Binnenhafen und Schippsee-Quartier“ als Basis für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Untersuchungsgebietes zugestimmt und eine neue Vorkaufsrechtsverordnung für Teile des Rahmenplangebietes erlassen (nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Mit dem Beschluss des Senats steht fest, dass die städtebaulichen Ziele im Bereich der vorbereitenden Untersuchungen Harburg nicht durch die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs umgesetzt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind nicht gegeben. Vielmehr wird auf andere, vorrangige Instrumente des Städtebaurechts zurückgegriffen. Dazu gehört die verbindliche Bauleitplanung, die in Zukunft federführend durch das Bezirksamt gesteuert wird. In diesem Rahmen wird das Bezirksamt bestehende Bebauungsplanverfahren wieder aufnehmen und neue Verfahren einleiten. Der Rahmenplan „Harburg – Östlicher Binnenhafen und Schippsee-Quartier“ dient hierbei als konzeptioneller Rahmen für die weitere Entwicklung des Untersuchungsgebiets, das sich zu einem nutzungsgemischten und lebenswerten Quartier mit attraktiven Arbeitsstätten und interessanten Wohnstandorten entwickeln soll.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, hat der Senat für große Teile des Rahmenplangebiets eine neue, nachlaufende Vorkaufsrechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen, da die bisherige Vorkaufsrechtsverordnung mit dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen außer Kraft getreten ist. Dies soll die Umsetzbarkeit der städtebaulichen Ziele auf privaten Flächen sichern und verhindern, dass diese zu Spekulationsobjekten werden. Die neue Vorkaufsrechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und online hier abrufbar: Ausgabe Nr. 14 vom 05.05.2026, Seiten 119 – 134, Größe: 2,4 MB – Lütcke & Wulff. Nach Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen im Januar 2020 hatte die Stadt bereits zweimal erfolgreich vom bestehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und in diesem Zuge das zu weiten Teilen brachliegende und denkmalgeschützte Freudenberger Areal sowie das ehemalige Karstadt-Warenhaus im Schippsee-Quartier nach außergerichtlichen Einigungen erworben.

Vorgehen und Ziele der vorbereitenden Untersuchungen

In seiner Lage wirkt der Untersuchungsbereich als süd-östlicher Eingangsbereich des Binnenhafens, an dem sich drei wichtige Hauptverkehrswege in zentraler Lage kreuzen. Er ist wichtiger Knotenpunkt im Gefüge der Harburger Innenstadt und zugleich Eingang zum neuen Quartier Binnenhafen und dient damit auch als Aushängeschild für den gesamten Stadtteil. Diesen Funktionen und der damit einhergehenden städtebaulichen Bedeutung wird der Bereich derzeit jedoch nicht gerecht. Insbesondere die Trennung der Bereiche Binnenhafen und Innenstadt durch die Verkehrstrasse von Buxtehuder Straße / Bundesstraße 73 und Bahngleisen stellt ein maßgebliches städtebauliches Hindernis für die zukunftsgerichtete Entwicklung des Binnenhafens sowie des Bezirks Harburg insgesamt dar.

Die vorbereitenden Untersuchungen hatten dementsprechend das Ziel, die stadtstrukturellen, städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Qualitäten des Untersuchungsbereiches zu analysieren und zu bewerten. Hierfür wurde zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt. Darauf aufbauend wurde ein städtebaulich-freiraumplanerischer Rahmenplan erarbeitet, der die Möglichkeiten für eine künftige Entwicklung des Gebiets aufzeigt und die Entwicklungsziele der Stadt definiert. Der Rahmenplan bildet damit das Grundgerüst für die folgenden Planungs- und Realisierungsschritte. Flankierend wurde ein Strukturplan erarbeitet, der die Zielaussagen der Rahmenplanung in einen beispielhaften Entwurf übersetzt. Der Strukturplan ist nicht bindend. Ergänzt werden Rahmen- und Strukturplan durch mehrere Fachkarten, in denen konzeptionelle Aussagen und Maßnahmen zu fachplanerischen Themen dargestellt werden (siehe Download-Bereich).

Wesentliche Ziele des Rahmenplans sind insbesondere: 

  • den östlichen Teil des Harburger Binnenhafens von einem Gewerbe- und Industriestandort zu einem durchmischten Quartier (mit einer ausgewogenen Mischung aus bestehenden und traditionellen Gewerbebetrieben, innovativen Start-Ups, Büros, Gastronomie und Wohnen) zu transformieren,
  • den Städtebau klarer zu strukturieren, u.a. indem Raumkanten baulich gefasst werden,
  • die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Freiräumen zu steigern und attraktive Wasserlagen zugänglich und erlebbar zu machen; u.a. wird eine öffentliche Grün- und Wegeachse entlang des Seevekanals, des östlichen Bahnhofskanals und über den Treidelweg ausgestaltet, die mit einer Kurbelfähre in Richtung Norden (Hafenbezirk) überleitet und so an den Rundweg um die Hafenbecken anschließt,
  • bestehende Wegeverbindungen zu verbessern bzw. neue zu schaffen, um die trennenden Barrieren (B 73 und Bahnstrecke) für Fuß- und Radverkehr zu überwinden und den Harburger Binnenhafen besser an die Harburger Innenstadt sowie den Bahnhof Hamburg-Harburg anzubinden,
  • das Gebiet an die Anforderungen des Klimawandels anzupassen, u.a. durch gezielte Baumpflanzungen, eine ganzheitliche Niederschlagsbewirtschaftung und den Einsatz von begrünten Retentionsdächern, und
  • dabei die Identität der unterschiedlichen Quartiere im Gebiet zu erhalten und auszubauen.

Bei der Erarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans wurden zum einen die bereits bestehenden Planungen, wie zum Beispiel der Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 sowie das Rahmenkonzept Harburger Binnenhafen, berücksichtigt.

Zum anderen sind die Ziele und Planungen der örtlichen Fördergebiete des Rahmenpro-gramms Integrierte Stadteilentwicklung (RISE) „Harburger Binnenhafen / Neuland-Nordwest“ sowie „Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost“ in die VU Harburg mit ein-geflossen.

Geltungsbereich der VU Harburg
Geltungsbereich der VU Harburg BSW

Aktueller Stand und nächste Schritte

Nach Erarbeitung des Rahmenplanentwurfs fand ab Dezember 2024 eine zweite Phase der Beteiligung statt, bei der alle (betroffenen) Eigentümerinnen und Eigentümer sowie ggf. sonstige Betroffene (z.B. Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter), die Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die interessierte Öffentlichkeit in unterschiedlichen Verfahren einbezogen werden. In diesem Zuge fand am 24.Februar 2025 eine öffentliche Veranstaltung statt, in der der Rahmenplanentwurf vorgestellt wurde. Die Ergebnisse der zweiten Beteiligungsphase wurden ausgewertet und fanden Einfluss in die finale Rahmenplanung.

Seit November 2025 liegt nunmehr der Abschlussbericht der beauftragten Dienstleister vor (siehe Download-Bereich). Am 21. April 2026 hat der Senat die vorbereitenden Untersuchungen beendet und eine nachlaufende Vorkaufsrechtsverordnung für Teile des Untersuchungsbereichs beschlossen (siehe Download-Bereich). Im Laufe des Frühjahrs 2026 soll der Rahmenplan außerdem der Hamburger Bürgerschaft zur Zustimmung vorgelegt werden. 

Hintergrund

Historie

Information

Download

Abschlussbericht VU Harburg

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Geltungsbereich der neuen Vorkaufsrechtsverordnung

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Präsentation im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) 01.09.2025

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Dokumentation öffentliche Veranstaltung 24.02.2025

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Gebietsabgrenzung VU Harburg

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Rahmenplan

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Strukturplan

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Visualisierung von Norden

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Visualisierung von Süden

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Skizze Handelshof Treidelweg

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Fachkarte Hauptverkehrs- und Wegebeziehungen

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Fachkarte ÖPNV

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Fachkarte Grün- und Freiräume

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Fachkarte Überlagerung Biotopkataster und wertvolle Biotopflächen

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Fachkarte Lokalklimatische Aufwertung

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Dokumentation öffentliche Auftaktveranstaltung 10.11.2022

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VU Harburg Datenschutzerklärung und Informationsblatt

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