Das Planverfahren liegt in der Zuständigkeit des Senats.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan Wilstorf 42 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Schule geschaffen werden.
Aktueller Hinweis
Das Planverfahren für den Bebauungsplan Wilstorf 42 ist am 13. Dezember 2018 eingeleitet worden.
Link
- Luftbild und weitere Karten zu diesem Plangebiet können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen