HINWEIS: Die Haushaltsbefragung ist abgeschlossen. Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Unterstützung und die wertvollen Rückmeldungen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung hier sowie im Transparenzportal veröffentlicht.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) führt derzeit eine repräsentative Haushaltsbefragung in den folgenden Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung durch:
Südliche Neustadt
St. Georg
St. Pauli
Sternschanze
Osterkirchenviertel
Altona-Altstadt
Eimsbüttel-Süd
Diese Befragung ist Teil einer sogenannten Zwischenkontrolle.
Bei einer Zwischenkontrolle wird untersucht, ob die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der jeweiligen Sozialen Erhaltungsverordnung (SozErhVO) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) weiterhin gegeben sind.
Durchführung der Befragung
- Die Haushaltsbefragung und die Auswertung der Daten übernimmt das unabhängige ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH.
- Es werden rund 34.000 zufällig ausgewählte Haushalte angeschrieben und um ihre Mitwirkung gebeten.
- Die Teilnahme ist freiwillig und die Angaben werden anonym sowie streng vertraulich behandelt.
- Wir bitten die ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Eine möglichst hohe Beteiligung ist wichtig, denn nur so erhält die Freie und Hansestadt Hamburg eine ausreichende Menge Daten. Diese bilden eine fundierte Entscheidungsgrundlage, um zu prüfen, ob die Sozialen Erhaltungsverordnungen weiterhin in Kraft bleiben können.
- Der Datenschutz ist gewährleistet, die Befragung ist mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Infromationsfreiheit (HmbBfDI) sowie der behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Wir danken allen teilnehmenden Haushalten für ihre Unterstützung!
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl): Ausgabe Nr. 45 vom 30.12.2025, Seiten 854 – 856, Größe: 124 KB – Lütcke & Wulff
Weitere Informationen
Informationen zur Sozialen Erhaltungsverordnung finden Sie hier.
Für Fragen zur Zwischenkontrolle können Sie sich gerne an das Büro ALP wenden:
E-Mail: befragungen@alp-institut.de
Telefon: 040 3346476-55
Hintergrund
- Die sieben Sozialen Erhaltungsverordnungen Südliche Neustadt, St. Georg, St. Pauli, Sternschanze, Osterkirchenviertel, Altona-Altstadt und Eimsbüttel-Süd wurden zwischen 1995 und 2014 erlassen. Sie schützen auf einer Fläche von ca. 422 Hektar insgesamt ca. 85.000 Personen (Stand 31.12.2023, Statistikamt Nord/Melderegister).
- Da die Verordnungen zeitlich nicht befristet sind, müssen sie alle fünf bis acht Jahre überprüft werden.
- Zuletzt wurden diese sieben Sozialen Erhaltungsverordnungen 2020 in einer Zwischenkontrolle überprüft. Basis dafür war ebenfalls eine Haushaltsbefragung in 2020.
- Es konnte mit Hilfe eines Gutachtens bestätigt werden, dass die Anwendungsvoraussetzungen für alle sieben Verordnungen weiterhin erfüllt sind.
- Auf Basis dieses Gutachtens konnten die Verordnungen unverändert in Kraft bleiben. Nun steht die nächste turnusmäßige Überprüfung an.
Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnungen
Soziale Erhaltungsverordnungen haben das Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. In Sozialen Erhaltungsgebieten unterliegen deshalb Rückbau, bauliche Änderungen sowie Nutzungsänderungen grundsätzlich einem Genehmigungsvorbehalt. Die Stadt prüft dabei, ob geplante Maßnahmen zu einer Verdrängung der bisherigen Bewohnerschaft führen könnten. Auf diese Weise sollen Bewohnerinnen und Bewohner vor mietpreissteigender Aufwertung ihrer Wohngebäude, der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und einer möglichen Verdrängung aus ihrem Stadtteil geschützt werden.