Verfahren

Vorbereitung und Erlass Sozialer Erhaltungsverordnungen

Die Vorbereitung und der Erlass Sozialer Erhaltungsverordnungen erfolgt gemeinsam durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das jeweilige zuständige Bezirksamt.

  • Stadtentwicklung und Wohnen

Zunächst wird für ein Wohnquartier durch das zuständige Bezirksamt und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen geprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung erfüllt sind. Zum einen muss die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet sein. Zum anderen ist zu ermitteln, ob bzw. welche negativen städtebaulichen Folgen eine Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung nach sich ziehen würde.

Von einer Gefährdung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist auszugehen, wenn das jeweilige Gebiet

  • Aufwertungs- und Umwandlungspotenzial im Wohnungsbestand aufweist,
  • eine verdrängungsgefährdete Wohnbevölkerung vorhanden ist und
  • unter Verdrängungsdruck steht.

In Hamburg wird als Grundlage für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung zunächst eine Plausibilitätsuntersuchung anhand von vorhandenen Daten und Expertengesprächen durchgeführt. Eine solche Voruntersuchung soll ermitteln, ob eine repräsentative Haushaltsbefragung und die Erstellung eines Gutachtens zur Begründung einer Sozialen Erhaltungsverordnung zielführend sein kann.

Verdichten sich Hinweise auf die Gefahr einer Verdrängung der Bewohnerschaft, kann die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung durch den Senat beschlossen werden. Anträge auf Abriss, Modernisierungen und Nutzungsänderungen können ab diesem Zeitpunkt vom Bezirksamt für jeweils zwölf Monate zurückgestellt sowie Umwandlungen vorläufig untersagt werden.

Als Nächstes beauftragt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ein Institut mit der Durchführung einer repräsentativen Haushaltsbefragung und der Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung. Das Gutachten einschließlich der Repräsentativerhebung dient außerdem zur Begründung der Sozialen Erhaltungsverordnung, zur Schaffung einer Datengrundlage für den Vollzug und zur endgültigen Abgrenzung des Gebietes.

Sollten das Gutachten und die Repräsentativerhebung das Erfordernis einer Sozialen Erhaltungsverordnung bestätigen, kann die Bezirksversammlung des zuständigen Bezirkes eine Soziale Erhaltungsverordnung erlassen. Mit der Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird die Soziale Erhaltungsverordnung wirksam.

Mit Zwischenkontrollen wird regelmäßig überprüft, ob die Anwendungsvorausstzungen bestehender Gebiete mit Sozialen Erhaltungsverordnungen weiterhin vorliegen. Sie dienen gleichzeitig der Wirkungskontrolle des Instruments.

Fachinformationen und Grundlagen

Downloads

Publikationen und Hintergrundinformationen (Fachinformationen und Verordnungen) zu Sozialen Erhaltungsverordnungen.