BIDs ermöglichen es Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, in einem definierten Gebiet gemeinsam Projekte zur Verbesserung ihres Quartiers zu initiieren und zu finanzieren. Ziel ist es, die Attraktivität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Standorts nachhaltig zu stärken. Die Projekte reichen von Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität über die Verbesserung der Sauberkeit bis hin zur Durchführung von Marketing- und Servicekampagnen. 2007 wurde das BID-Modell um die sogenannten Housing Improvement Districts (HIDs) erweitert, um auch die Gestaltung von Wohnquartieren zu fördern.
Ein Erfolgsmodell mit über 112 Millionen Euro Investition
Die Hamburger BID-Initiative gilt als großer Erfolg. Seit ihrer Einführung wurden 49 Innovationsbereiche durch Rechtsverordnung des Senats eingerichtet. Weitere sind bereits in Vorbereitung. Die Grundeigentümerinnen und -eigentümer haben über 112 Millionen Euro in die Standortaufwertung investiert. Etwa die Hälfte der Mittel fließt in die Infrastruktur, die andere Hälfte in Servicemaßnahmen.
Im Laufe der Jahre wurden die gesetzlichen Grundlagen immer wieder angepasst, um mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Zuletzt wurden 2022 die Vorgaben für BIDs und HIDs gebündelt und um wichtige Themen wie Klimaschutz und Barrierefreiheit erweitert.
Entwicklung der rechtlichen Grundlagen für BIDs und HIDs in Hamburg
Gesetzesänderungen 2007 (Drucksache 18/6978) und 2011 (Drucksache 19/7410) erweiterten die rechtlichen Grundlagen für BIDs und HIDs, einschließlich der Durchführung öffentlicher Informationsveranstaltungen.
2013 wurde auf Grundlage eines Gutachtens[1] eine gestaffelte Kappungsgrenze eingeführt und weitere Änderungen wie der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers (Drucksache 20/7357) integriert.
2017 wurde der Einheitswert als Grundlage für BID-Abgaben durch Grundstücksfläche und Geschosszahlen ersetzt (Drucksache 21/9030).
2022 wurden die Vorgaben für BIDs und HIDs gebündelt, das Abgabenmodell auf HIDs übertragen und Instrumente um Klimaschutz, Klimaanpassung und Barrierefreiheit erweitert (Drucksache 22/2586).
Der Weg zum BID: Vier Phasen
Der Prozess, einen Innovationsbereich einzurichten, ist klar strukturiert und gliedert sich in vier Phasen:
Findungsphase: Alles beginnt mit der Initiative von Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Einzelhändlerinnen und -händler. In dieser Phase werden Stärken und Schwächen des Gebiets analysiert, Ziele definiert und erste Ideen entwickelt.
Konkretisierungsphase: Hier werden die geplanten Maßnahmen konkretisiert, ein Budgetplan erstellt und die erforderlichen Daten ermittelt. Die Öffentlichkeit wird beteiligt, bevor der Antrag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wird.
Entscheidungsphase: Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung des Antrags sowie der öffentlichen Auslegung entscheiden die Eigentümerinnen und Eigentümer über das BID-Vorhaben. Es ist eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Eigentümerinnen und Eigentümern erforderlich. Anschließend wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen und die Rechtsverordnung zur Einrichtung des BIDs erlassen.
Umsetzungsphase: Die Stadt erlässt die Abgabenbescheide. Das Aufkommen wird jährlich an den Aufgabenträger ausgezahlt, der die Maßnahmen gemäß dem genehmigten Wirtschaftsplan umsetzt. Die Aufsichtsbehörde und die Handelskammer prüfen jährlich die Geschäftsführung.
Die Rolle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt als Aufsichtsbehörde eine zentrale Rolle im BID-Prozess ein. Sie begleitet und berät die Initiativen, prüft die Anträge und ist bis zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung verantwortlich für das Verfahren zur Einrichtung der BIDs . Mit einer eigenen Stabstelle prüft das BID-Team der BSW laufend die Wirtschaftspläne und nimmt an den Lenkungsausschüssen teil. Gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg stellt die BSW sicher, dass die BIDs effizient und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zum Wohle der Stadtquartiere agieren.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Hamburger BIDs und wie sie unsere Stadt noch lebenswerter machen!
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden