1. Frühzeitigkeit
Informationen zu Planungsvorhaben sollen so frühzeitig und umfassend wie möglich erfolgen. Die Information der Öffentlichkeit soll niedrigschwellig, d.h. barrierefrei und zielgruppengerecht sein.
2. Vollständigkeit
Die Information über die Ausgangslage und die Rahmenbedingungen eines Vorhabens sollen transparent und umfassend sein.
3. Verfahrensgerechtigkeit
Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich gleichberechtigt in das Verfahren einbringen können und alle Argumente angehört werden.
4. Verfahrensklarheit
Es muss deutlich werden, welche Entscheidungsspielräume im Rahmen eines informellen Verfahrens vorhanden und welche Entscheidungen allein politischen Gremien vorbehalten sind. Ebenso muss klar kommuniziert werden, wie und von wem mit den Ergebnissen weiter verfahren wird.
5. Nachvollziehbarkeit
Alle relevanten Informationen über Projekte, die im Rahmen der Stadtwerkstatt ablaufen, insbesondere Ergebnisse und Zwischenergebnisse von Beteiligungsverfahren, sollen umfassend dokumentiert werden. Zu den Ergebnissen zählt auch deren weitere Behandlung in politischen oder administrativen Gremien wie Bürgerschafts- oder Verwaltungsausschüssen.