Grenzen des Plangebiets
Das Plangebiet besteht aus zwei Geltungsbereichen im Stadtteil Steilshoop (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 516). Der erste liegt westlich des Campus Steilshoop. Der zweite Geltungsbereich erstreckt sich östlich angrenzend an den Bramfelder See. Beide Bereiche werden südlich von der Großwohnsiedlung Steilshoop und nördlich bzw. nordöstlich durch den Bramfelder See begrenzt.
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für die Entwicklung von Flächen für Wohnungsbau geschaffen werden. Zusätzlich werden zwei neue Grünflächen dargestellt: Im westlichen Teil ein Sportplatz und im Osten die Erweiterung des Parks am Bramfelder See.
Vorgesehener Planinhalt
Im Flächennutzungsplan sollen im Bereich der östlichen Teilflächen sowie im überwiegenden Bereich der westlichen Teilflächen „Wohnbauflächen“ anstelle von „Grünflächen“ dargestellt werden. Im Bereich eines geplanten Sportplatzes erfolgt eine Änderung von „Wohnbauflächen“ in „Grünflächen“. Im nordöstlichen Teilbereich wird der Grünzug entlang des Bramfelder Sees erweitert. Diese Fläche wird zukünftig ebenfalls als „Grünflächen“ dargestellt.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 4,3 ha.
Parallele Änderungsverfahren
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zu den Bezirksbebauungsplänen Steilshoop 11 sowie Steilshoop 12. Das Landschaftsprogramm wird entsprechend geändert.
Bisheriger Verfahrensstand
Die Grobabstimmung fand zusammen mit den Bebauungsplänen Steilshoop 11 und Steilshoop 12 am 28. Februar 2020 im Bezirksamt Wandsbek statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat aufgrund der Pandemiesituation in Form einer Internet-Beteiligung im Zeitraum vom 15. März 2021 bis zum 29. März 2021 stattgefunden.