Für eine Baugemeinschaft spielen die Baubetreuer und Architekten eine unverzichtbare Rolle. Denn sie müssen in einem langen Prozess mit einer Gruppe als Bauherr eine hohe gestalterische Qualität zu bezahlbaren Kosten entwickeln, den Gruppenprozess mit organisieren und die Finanzierbarkeit sicherstellen. Baubetreuer und Architekt müssen eng zusammenarbeiten. Bereits bei der Bewerbung auf ein Grundstück ist die Zusammenarbeit mit einem Baubetreuer und oftmals auch mit einem Architekten verbindlich vorzuweisen. Dabei ist zur klaren Trennung der Auftraggeber- und Auftragnehmerrollen anzuraten, einen externen, von der Gruppe unabhängigen Baubetreuer oder Architekten auszuwählen.
Aufgabe der Architekten ist es, die Wünsche und Ideen der Gruppe in realisierbare Grundrisse und Gebäudegestaltung umzusetzen. Der Architekt kann in der Regel frei gewählt werden. Wenn Gutachter- oder Wettbewerbsverfahren für die hochbauliche Planung durchgeführt werden, konkurrieren in der Regel mehrere Architekturbüros miteinander.
Die Baubetreuung unterstützt die Baugemeinschaft in allen Belangen rund um die Projektorganisation und Finanzierung und klärt die rechtlichen und vertraglichen Fragen mit der Gruppe. Sie übernimmt oftmals die Moderation der Gruppenprozesse und berät hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung der Baugemeinschaft.
Die Baugemeinschaften sollten vor einer Beauftragung prüfen, ob der Baubetreuer und der Architekt über die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen aus verschiedenen Themenbereichen verfügen, die für die Umsetzung eines Baugemeinschaftsprojektes notwendig sind (siehe Download Aufgaben der Baubetreuer).