Die Stadt Hamburg unterstützt Baugemeinschaften im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung. Dabei wird zwischen genossenschaftlichem und individuellem Eigentum unterschieden. Genossenschaftliche Projekte werden durch das Förderprogramm „Baugemeinschaften“ gefördert. Dabei bestehen unterschiedliche Förderkonditionen für Baugemeinschaften, die eine Kleingenossenschaft gründen und Baugemeinschaften, die z. B. eine Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft eingehen. Mitglieder von Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum (WEG) können eine Förderung nach der Förderrichtlinie „Eigenheim“ in Anspruch nehmen. Die Förderung wird über die IFB Hamburg, die Hamburgische Investitions- und Förderbank bereitgestellt. Dort finden Sie auch viele weitere Informationen zur Wohnraumförderung.
Eine Förderung können nur die Baugemeinschaften erhalten, deren Mitglieder die Regelungen zu Einkommensgrenzen und Belegungsbindungen einhalten. Außerdem sind die Vorgaben z. B. hinsichtlich der förderfähigen Wohnungsgrößen zu beachten. Eine erste Hilfe für die Klärung, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, bietet der Einkommensrechner der IFB Hamburg. Die Aufnahme in das Wohnraumförderprogramm erfolgt bei Baugemeinschaften über die Agentur für Baugemeinschaften, die auch über die Förderung berät. Nach Prüfung und Aufnahme kann ein Förderantrag bei der IFB Hamburg gestellt werden.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Projektfinanzierung ist ein ausreichender Eigenkapitalbesitz der Gruppe. Je nach Grundstück, Rechtsform, Förderfähigkeit und möglicher Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft, muss unterschiedlich viel Eigenkapital aufgebracht werden. Das Eigenkapital wird zusammen mit den Fördergeldern dafür benötigt, den Grundstückskauf und den Bau zu finanzieren.
Grundsätzlich besteht die Förderung aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Einen ersten Überblick über die einzelnen Förderbausteine der Förderrichtlinie Baugemeinschaften finden Sie in der folgenden Übersicht:
Kurzzusammenfassung der Förderrichtlinie Baugemeinschaften 2024
Die Förderrichtlinie Baugemeinschaften und die Förderrichtlinie Eigenheim können Sie unter folgenden Links einsehen:
Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum
- Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum können eine Förderung über die Förderrichtlinie Baugemeinschaften beantragen.
Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum
- Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum bzw. deren Haushalte können eine Förderung über die Förderrichtlinie Eigenheim beantragen.