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Kommunikation und Support
Onlinedienst Digitale Baugenehmigung
Bei Fragen oder Problemen mit dem Onlinedienst Digitale Baugenehmigung steht Ihnen der Telefonische HamburgService zur Verfügung:
Telefon: +49 40 428 28 1234 (Montag bis Freitag; 8:00 bis 16:00 Uhr)
E-Mail: hilfe@service.hamburg.de
Generelle Fragen zur Nutzung von Hamburger Verwaltungsleistungen beantwortet der Telefonische HamburgService unter der allgemeinen Rufnummer +49 40 115.
In der Regel erhalten Sie eine förmliche Eingangsbestätigung als Pdf-Dokument. Auf dieser sind konkrete Kontaktangaben enthalten.
Außerdem können Sie nach Einreichung des Antrags über die Schaltfläche „Nachricht verfassen“ eine Nachricht an die Bauprüfabteilung senden.
Im Kontakt zu ihrer Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter ist immer das Geschäftszeichen relevant. Dieses wird Ihnen mit dem Eingangsbestätigungsschreiben oder zumindest per standardisierter Nachricht in Ihr Postfach im Onlinedienst mitgeteilt. Das Geschäftszeichen wird bei Ihrer Kommunikation im Onlinedienst immer automatisch mitgeführt.
Die Vorgangskennung wird für jeden Antrag und auch Antragsentwurf automatisch vergeben. Sie kann helfen einen Antrag im Onlinedienst Digitale Baugenehmigung zu finden, falls Sie Fragen oder Probleme haben – insbesondere, wenn der Antrag aus seltenen Gründen nicht bei der Bauprüfabteilung angekommen sein sollte.
Eventuell finden Sie auch die Angabe eines Aktenzeichens. Dies ist eine behördeninterne Angabe für die Zuordnung im Verfahren und für Sie nicht weiter bedeutsam.
Die Onlinedienst Digitale Baugenehmigung in Hamburg hat aktuell die Besonderheit, dass die Zuordnung zu der zuständigen Behörde nicht mehr im Vorfeld durch die Antragstellerinnen und Antragsteller erfolgen muss, sondern sich durch die Kombination aus der Angabe von Gemarkung und Flurstück des Baugrundstückes ergibt.
Nach Einreichen Ihres Antrages wird eine vorläufige Vorgangskennung angelegt.
Durch die dann folgende automatisierte Zuständigkeitsfindung wird technisch eine Dublette angelegt, Ihre neue Vorgangskennung, die dann erst korrekt mit dem Fachverfahren für die Bauprüfung verbunden ist.
Wichtig: Wenn Sie nach dem Einreichen an die zuständige Behörde z.B. über die Funktion „Nachricht verfassen“ Informationen senden wollen, verwenden Sie bitte nach Möglichkeit immer die zweite, also die neue Vorgangskennung. Andersfalls gehen Ihre Informationen möglicherweise verloren oder müssen manuell nachgetragen werden.
Eine technische Vereinfachung dieser Dopplung ist bereits in Prüfung.
Einige Nachrichtentexte sind aufgrund von Automatisierung und bundeseinheitlichen Nachrichtenstandards sehr knapp und funktional gehalten. Lesen Sie die Nachrichten bitte vollständig und prüfen Sie angehängte Dokumente. An der Verbesserung der Lesbarkeit wird gearbeitet.